Samstag, 04 Februar 2012
Bauversicherung
Bauversicherung
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Leistungen der Bauversicherung

Bauversicherung

Die Gebäudeversicherung greift erst ab dem Moment, indem das Gebäude bezogen wird. Für Schäden in der Bauphase haftet diese daher nicht. Mit einer Bauversicherung schützten Sie Ihre noch nicht fertiggestellte Immobilie u.a. vor Brand, sowie Wasserschäden durch Unwetter.

Die Komponenten der Bauversicherung im Überblick

Bei der Bauversicherung sind für den Versicherungsnehmer mehrere Komponenten wählbar. Im Folgenden sind die Komponenten der Bauversicherung sowie deren Leistungen erklärt.


Bauleistungsversicherung

Beim Neubau eines Gebäudes ist eine Bauleistungsversicherung unverzichtbar. Die Bauleistungsversicherung in der Basisausführung versichert den Bauherren gegen Wetterschäden. Ohne Versicherung müsste der Bauherr für die Schäden selbst aufkommen, was in einer passend kalkulierten Baufinanzierung üblicherweise nicht vorgesehen ist. Die Bauleistungsversicherung läßt sich auch erweitern. Man kann nämlich zudem auch Schäden versichern, die durch dritte unbekannte Personen, z.B. bei Zerstörung oder durch Diebstahl entstehen. Die Bauleistungsversicherung umfasst nicht nur den Rohbau an sich, sondern auch das auf der Baustelle gelagerte Material.

Feuerrohbauversicherung

Die Feuer-Rohbau-Versicherung versichert den Bauherrn gegen Schäden durch Brand, die während der Zeit des Rohbaus bis zur Bezugsfertigkeit des Hauses entstehen. Die Feuer-Rohbau-Versicherung umfasst sowohl Schäden am Gebäude selbst, als auch Schäden an sämtlichen auf dem Baugrundstück befindlichen Baumaterialien.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist der Bauherr für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Da es jedoch in der Praxis häufig gar nicht möglich ist, eine vollständige Sicherheit zu garantieren, ist der Bauherr evtl. Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt, die in Verbindung mit seiner Baustelle zu Schaden kommen. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung kann sich der Bauherr dagegen schützen.

Sicherheitspflichten des Bauherrn und Haftung

Für den Bauherren schreibt der Gesetzgeber diverse Sicherheitspflichten vor, deren Nichteinhaltung im Schadensfall zu Schadenersatzansprüchen Dritter führen können.

Verkehrssicherungspflicht

Der Bauherr muss sowohl auf der Baustelle selbst, als auch um die Baustelle herum (z.B. angrenzende öffentliche Straße, die zur Materiallieferung genutzt wird) dafür sorgen, dass kein Dritter zu Schaden kommt. Beispiel: ein Spaziergänger verletzt sich auf der verschmutzten und rutschigen Straße.

Überwachungspflicht

Der Bauherr trägt auch die Verantwortung für die Sicherheit seiner privaten Bauhelfer, die im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Baufirma keinen Schutz durch eine Berufsgenossenschaft haben. Kommt ein privater Helfer aufgrund unterlassener Sorgfaltspflichten zu Schaden, könnte er den Bauherrn zwecks Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Auswahlpflicht

Der Bauherr muss zudem bei der Auswahl seiner Baupartner (Firmen, Handwerker, private Helfer) bestimmte Sorgfaltspflichten beachten. Damit ist z.B. die fachliche Eignung des Baupartners gemeint. Richtet ein Bauhelfer oder Baupartner aufgrund mangelnder Fachkenntnisse einen Schaden an, haftet der Bauherr für Folgen seiner Auftragsvergabe, wenn ein Dritter dabei zu Schaden kommt.

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