Mittwoch, 08 September 2010

Online Depot

Depot Vergleich Unabhängiger Vergleich mit ausführlicher Online-Beratung zum Thema Wertpapierdepot.

Separates Depot für Wertpapierkäufe ab 2009

Zweitdepot Abgeltungssteuer

Für alle Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 erworben werden, und damit der Abgeltungssteuer unterliegen, sollten Wertpapier-Anleger ein separates Depot eröffnen. Dieses separate Depot dient einer sauberen steuerlichen Trennung zur Vermeidung von Konflikten mit dem Finanzamt.

Durch Zweit-Depot Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden


Fifo-Methode und Haltedauer

Die möglichen Konflikte mit dem Finanzamt resultieren aus der sog. Fifo-Methode (first-in-first-out), die den Zeitpunkt der Kauf- und Verkauftransaktionen bei Wertpapieren dokumentiert. Zuerst gekaufte Wertpapiere gelten demnach auch als zuerst verkauft, was aber von den Finanzämtern nicht immer korrekt umgesetzt wird. Strittig ist demnach die Haltedauer der Papiere im Depot, die sich wiederum auf die Besteuerung auswirkt.

Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, und länger als ein Jahr im Depot gehalten werden, lassen sich normalerweise steuerfrei veräußern. Kommt es durch die Fifo-Methode beim Finanzamt zu einer falschen zeitlichen Zuordnung der Transaktionen, könnten damit eigentlich steuerfreie Kursgewinne, steuerpflichtig werden.

Altbestände an Wertpapieren sind steuerfrei

Zum Hintergrund: Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009, wurden Erträge aus Kursgewinnen bei Wertpapieren im Rahmen der Einkommensteuer als "sonstige Einkünfte", bzw. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften behandelt. Die Kursgewinne waren steuerfrei, wenn die Wertpapiere mindestens 12 Monate im Depot gehalten wurden, oder der Kursgewinn bei kürzerer Haltedauer den Freibetrag von 512€ nicht überschritten hat.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde sowohl die "Spekulationsfrist", als auch der Freibetrag abgeschafft.
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