Samstag, 04 Februar 2012
Depot
Depotvergleich
Unabhängiger Ratgeber mit Online Depotvergleich und Tipps für Verbraucher.

Separates Depot für Wertpapierkäufe ab 2009

Zweitdepot Abgeltungssteuer

Für alle Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 erworben werden, und damit der Abgeltungssteuer unterliegen, sollten Wertpapier-Anleger ein separates Depot eröffnen. Dieses separate Depot dient einer sauberen steuerlichen Trennung zur Vermeidung von Konflikten mit dem Finanzamt.

Durch Zweit-Depot Konflikte mit dem Finanzamt vermeiden


Fifo-Methode und Haltedauer

Die möglichen Konflikte mit dem Finanzamt resultieren aus der sog. Fifo-Methode (first-in-first-out), die den Zeitpunkt der Kauf- und Verkauftransaktionen bei Wertpapieren dokumentiert. Zuerst gekaufte Wertpapiere gelten demnach auch als zuerst verkauft, was aber von den Finanzämtern nicht immer korrekt umgesetzt wird. Strittig ist demnach die Haltedauer der Papiere im Depot, die sich wiederum auf die Besteuerung auswirkt.

Unser Depot-Tipp

  • keine Kontoführungsgebühren
  • einfaches Preismodell: Flat Fee = Festpreise
  • Xetra und Parkett nur 5,00 Euro pro Order (zzgl. Börsengebühr)
  • über 5.000 handelbare Investmentfonds mit Rabatt und Fondssparpläne ab 25 Euro
  • Mehr Infos + unverbindlicher Antrag >>

Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, und länger als ein Jahr im Depot gehalten werden, lassen sich normalerweise steuerfrei veräußern. Kommt es durch die Fifo-Methode beim Finanzamt zu einer falschen zeitlichen Zuordnung der Transaktionen, könnten damit eigentlich steuerfreie Kursgewinne, steuerpflichtig werden.

Altbestände an Wertpapieren sind steuerfrei

Zum Hintergrund: Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer am 01.01.2009, wurden Erträge aus Kursgewinnen bei Wertpapieren im Rahmen der Einkommensteuer als "sonstige Einkünfte", bzw. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften behandelt. Die Kursgewinne waren steuerfrei, wenn die Wertpapiere mindestens 12 Monate im Depot gehalten wurden, oder der Kursgewinn bei kürzerer Haltedauer den Freibetrag von 512€ nicht überschritten hat.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde sowohl die "Spekulationsfrist", als auch der Freibetrag abgeschafft.

Mehr zur Abgeltungssteuer

Mehr zu Depot & Geldanlage

Post Ident Verfahren
Bei der Eröffnung von Girokonten sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu... weiterlesen

Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag
Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Abgeltungssteuer teilweise oder vollständig befreien lassen.... weiterlesen

Abgeltungsteuer: Die Änderungen
Kapitalerträge werden seit dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25% besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag... weiterlesen

VL Fondssparen
Mit VL Fondssparen werden Vermögenswirksame Leistungen zu einer besonders lukrativen und dazu flexiblen Sparform.... weiterlesen