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Einlagensicherung
Bundesregierung erhöht gesetzliche Einlagensicherung
Einlagensicherung
Bundesregierung erhöht gesetzliche Einlagensicherung
Bundesregierung erhöht gesetzliche Einlagensicherung
Spareinlagen sind seit dem 01.07.2009 mit 50.000€ gesetzlich vor Verlust geschützt
Seit dem 01.07.2009 gilt für Anleger bei der gesetzlichen Einlagensicherung eine Garantiesumme von 50.000€. Bisher waren bestimmte Geldanlagen in Deutschland bis 20.000€ gegen Verlust bei einer Insolvenz der Bank staatlich abgesichert.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die in letzter Zeit rückläufige Anlagebereitschaft der Bundesbürger, und möchte damit das Vertrauen der Anleger in die Banken wieder stärken.
Gesetztesänderung bringt zusätzliche Verbesserungen für Anleger
Zusätzlich zur Erhöhung des Garantiebetrages beinhaltet die Gesetzesreform, dass Anleger im Falle einer Bankpleite ihr Geld innerhalb von 30 Tagen zurückerhalten. Außerdem entfällt die bisher geltende Selbstbeteiligung von 10%, sodass der Anleger bei einer Bank-Insolvenz verlustfrei entschädigt wird.
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