Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag |
Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Abgeltungssteuer teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger gestellt, und zudem möglichst optimal ausgenutzt wird. Von der Abgeltungssteuer befreit sind Kapitaleinkünfte bis zu 801€ für alleinstehende, und bis zu 1602€ für verheiratete Personen. (Sparer-Pauschbetrag). Freistellungsauftrag richtig aufteilen und ausnutzenWer mehrere Festgeldkonten, Depots oder Tagesgeldkonten bei verschiedenen Bankverbindungen hat, benötigt für jede Bankverbindung auch einen separaten Freistellungsauftrag. Gesamtfreibtrag gilt für alle Bankverbindungen gemeinsamDer Sparer-Pauschbetrag gilt dabei für die Freistellungsaufträge aller Bankverbindungen gemeinsam. Demnach ist es wichtig, den zulässigen Gesamtbetrag auf alle Bankverbindungen so zu verteilen, daß die Steuerbelastung möglichst gering ausfällt, bzw. keine Steuerpflicht entsteht. Sinnvoll ist zudem, die gestellten Summen zu notieren, um den Überblick über die Gesamtsumme zu behalten. Gesamtfreibetrag muss richtig verteilt werdenWie verteilt man nun den Gesamtfreibetrag sinnvoll auf alle Bankverbindungen? Dies soll folgendes Beispiel erläutern: Ein Festgeldkonto mit einem Anlagebetrag von 20.000€, und einer Laufzeit von 6 Monaten bringt bei einem Zinssatz von 3,5% einen Zinsertrag von 350€. Demnach sollte man der Bankverbindung mit diesem Festgeldkonto mindestens 350€ des Gesamtfreibetrags zuordnen. Den verbleibenden Freibetrag verwendet man entsprechend dem Beispiel für die restlichen Bankverbindungen. Bei Tagesgeldkonten läßt sich der Zinsertrag durch den schwankenden Zinssatz vorher nicht genau bestimmen. Hier sollte man einen Schätzwert verwenden. Wird der zulässige Gesamtbetrag (von 801€ bei Ledigen und 1602€ bei Verheirateten) überschritten, fällt für darüber hinausgehende Kapitalerträge Abgeltungssteuer an. Absichtliche und unabsichtliche SteuerkürzungWer seine Freistellungsaufträge insgesamt zu hoch angibt, und dazu bei seinen Zinseinahmen den zulässigen Gesamtbetrag überschreitet, kassiert zwar zunächst alle Zinserträge. Jedoch muss sich der Betroffene wenig später mit unangenehmen Nachfragen seiner Steuerbehörde auseinandersetzten, und macht sich schlimmstenfalls der Steuerkürzung schuldig. Da Banken durch die derzeitige Gesetzgebung (Neuer §45EstG) verpflichtet sind, den Finanzbehörden die Freistellungsaufträge ihrer Kunden zu melden, bestehen für Steuerkürzungsversuche dieser Art eher trübe Aussichten. Freistellungsauftrag vergessen? Geld läßt sich zurückfordernWird der Freistellungsauftrag vom Anleger schlicht vergessen, erhält dieser zunächst weniger Zinsen auf seine Geldanlage. Denn in diesem Fall sind Banken verpflichtet, ihrer Abgeltungs(steuer)pflicht nachzukommen, und führen insgesamt ca. 30% der Zinserträge (25%Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer) an das Finanzamt ab. Jedoch ist das Geld keinesfalls verloren. Der Anleger kann in seiner nächsten Steuererklärung unter Vorlage der von der Bank ausgehändigten Steuerbescheinigungen die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern. Mehr zur Abgeltungssteuer Das könnte Sie ebenfalls interessieren!Festgeldzinsen im Vergleich
Unser Festgeldvergleich ermittelt für Sie stets die aktuell bestmöglichen Anlagezinsen. Nach dem Festgeldkonto-Vergleich sind es nur noch wenige Schritte bis zu Ihrer neuen Festgeldanlage. Wählen Sie Ihren persönlichen Favoriten aus, und wechseln Sie über den Link im Festgeld-Vergleichsrechner... weiterlesen Tagesgeld - Zinsen im Vergleich
Unser Tagesgeld-Vergleich ermittelt für Sie stets die aktuell bestmöglichen Zinsen - und das kostenlos und unabhängig. Nach dem Tagesgeld-Vergleich sind es nur noch wenige Klicks bis zu Ihrem neuen Tagesgeldkonto. Einfach den persönlichen Favoriten auswählen, und über den Link im Rechner... weiterlesen Sparen im Haushalt
Geld sparen in Haushalt und Alltag ist nicht schwierig. Ein paar kleine Veränderungen schaffen bereits Abhilfe. Hier gibt es viele bewährte Tipps rund um das Thema Sparen. Diese Tipps helfen Ihnen beim Geld sparen im Haushalt, beim Einkaufen, und den privaten Finanzen.
Sparen beim... weiterlesen |
Steuern - Menü
Abgeltungssteuer berechnen
Steuern sparen - Tipps
Legal Steuern sparen kann man nicht nur als Unternehemer. Steuern sparen kann... weiterlesen Steuern: Die Änderungen 2010
Mit dem Bürger-Entlastungsgesetz gibt es für die Bundesbürger ab 2010... weiterlesen Abgeltungsteuer: Die Änderungen
Kapitalerträge werden seit dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25% besteuert.... weiterlesen Erbschaftssteuer berechnen
Die neue Erbschaftssteuer
Anfang Dezember 2008 hat der Bundesrat der Reform der Erbschaftssteuer... weiterlesen Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag
Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Abgeltungssteuer... weiterlesen 

