Gastarife FAQ
Hier haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Gasanbieterwechsel für Sie zusammengestellt. Mit unserem Gasanbieter Vergleich können Sie den günstigsten Gasanbieter in Ihrer Region schnell und einfach ermitteln.
Wer kann den Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat, und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und das Gas bezahlt). Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.
Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Sowohl der Gasanbieter-Vergleich als auch der Wechsel des Gasanbieters ist völlig kostenfrei.
Gastarife: Sind in den Preisangaben im Tarifrechner alle Steuern und Abgaben enthalten?
Die Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben und Gebühren. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer, aber inklusie aller sonstigen Steuern und Abgaben. Bitte beachten Sie, dass einige Anbieter pro zusätzliche kW Heizleistung einen Aufschlag auf die Grundgebühr berechnen, bei anderen Anbietern ist diese Angabe für die Preisfindung irrelevant. Sollten Sie die Heizleistung kennen, geben Sie den Wert in jedem Fall beim Tarifvergleich an.
Was ändert sich durch den Wechsel des Gasversorgers?
Sobald der Wechsel erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Rechnung vom neuen Gasversorger, und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin die Zählerstände ablesen lässt. Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen: Sie stehen also niemals ohne Gas da!
Was passiert, wenn sich mein Verbrauch im nächsten Jahr ändert?
Die Höhe Ihrer Abschläge wird jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch angepasst, und Ihnen mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.
Kann es beim Wechsel des Gasanbieters zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommen?
Nein, das ist unmöglich. Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie mit Gas zu beliefern, laufen Sie bei einem Gasanbieterwechsel zu keinem Zeitpunkt Gefahr, ohne Gas dazustehen. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Gasversorgung verlassen.
Wer beliefert mich mit Gas, wenn ich nie den Gasanbieter gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Gasversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Gasanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
Wie lange dauert der Anbieterwechsel?
Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel sechs bis acht Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern.
Sollte ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind. Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
Wie rechne ich meinen Gasverbrauch von Kubikmetern (m3) in Kilowattstunden (kWh) um?
Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m3. Ist der Brennwert nicht bekannt, werden die Kubikmeter mit 10,3 multipliziert, um einen Schätzwert zu erreichen.
Wie funktioniert der Gasanbieter-Wechsel?
Dazu gibt es einen separaten Beitrag. Zum Gasanbieter-Wechsel.
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