Mittwoch, 08 September 2010

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung Vergleich
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Gebäudeversicherung FAQ

Gebäudeversicherung FAQ

FAQ - oder Frequently Asked Questions - zu deutsch: Häufig gestellte Fragen. Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gebäudeversicherung für Sie zusammengestellt.

Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Dazu zählen Überschwemmung, Erdrutsch, Hochwasser, Lawinen und Schneedruck, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben und Vulkanausbrüche.

Was sind Rauchschäden?

Rauschchäden entstehen, wenn aus Heizungsanlagen, Kochstellen, Trockenanlagen oder Feuerungsanlagen etc. bestimmungswidrig Rauch austritt, wodurch Reparatur- oder Sarnierungsmaßnahmen am versicherten Gebäude erforderlich werden.

Was sind Überspannungsschäden?

Unter Überspannungsschäden versteht man Schäden an den elektrischen Leitungen eines Gebäudes, die durch Blitzeinschlag hervorgerufen werden.

Wie muss man sich Schadensfall verhalten?

Sobald man den Schaden bemerkt hat, ist es wichtig unverzüglich zu handeln. Sichern Sie zunächst den Schadensort, soweit es möglich ist. Bei Bedarf rufen Sie die Feuerwehr oder den zuständigen Notdienst. Je nach Schaden sollten Sie den Strom, oder die Hauptleitungen für Wasser abstellen. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren, und den Schaden mit Fotos zu dokumentieren. Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung so zeitnah wie nur möglich über den entstandenen Schaden.

Welche Änderungen müssen der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden?

Wenn man Änderungen am oder im Haus vornimmt, ändern sich evtl. auch die Risikoverhältnisse, weshalb die Versicherungspolice angepasst werden muss. Wird z.B ein Anbau hinzugefügt, oder ein Gewerbebetrieb zieht im Haus ein, sollte dies der Gebäudeversicherung mitgeteilt werden, da sonst nur eingeschränkter, oder gar kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Sind Schäden durch Einbruch von der Gebäudeversicherung abgedeckt?

Kosten für die Beseitigung von Schäden am Gebäude, welche durch einen Einbruch entstanden sind, werden grundsätzlich von der Gebäudeversicherung übernommen. Voraussetzung ist aber, dass sich diese Kosten auf Teile des Gebäudes beziehen, die der allgemeinen Nutzung dienen. Das sind zum Beispiel Fenster, Türen, Wände und Fußböden.

Was sind Allmählichkeitsschäden?

Es gibt Schäden, die nicht sofort, sondern erst nach einiger Zeit (nach Wochen oder Monaten) bemerkt werden. Da der Schaden typischerweise lange Zeit unentdeckt bleibt, sind die Folgen häufig schwerwiegend. Entsprechend teuer sind die Reparaturkosten für den Eigentümer. Allmählichkeitsschäden entstehen im Bereich der Gebäudeversicherung z.B. durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Feuchtigkeit, Niederschlägen, Gasen, Dämpfen, Rauch und Ruß.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Grundsätzlich sind alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, nicht versichert. Sobald z.B. ein Brand, oder ein Wasserschaden als Folge von eigenem Verschulden identifiziert wird, würde die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernehmen. Das heißt, wenn Sie verreisen, und den Haupthahn der Wasserversorgung nicht schließen, und es zu einem Wasserschaden kommt, dann sind Sie nicht versichert. Sie wären auch dann nicht versichert, wenn Sie einen Gegenstand (entgegen besserem Wissen) dem Feuer aussetzen, und es daraufhin zu einem Brandschaden kommt.


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