Gesundheit & Vorsorge
Gesetzl. Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung - Gesundheitsreform
Gesetzliche Krankenversicherung - Gesundheitsreform
Bisher konnte man die gesetzlichen Krankenversicherungen am besten über den Beitragssatz vergleichen. Unterschiede in den Leistungen gab es so gut wie keine. Dies stellt sich seit der Gesundheitsreform 2009 anders dar.
Gesetzliche Krankenkassen: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Etwa 90% des Leistungskataloges aller gesetzlichen Krankenkassen sind nach wie vor identisch, jedoch gibt es jetzt Unterschiede im Detail. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen der Gesundheitsreform 2009 erläutert.
Unterschiedliche Leistungsangebote
Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich zukünftig mehr und mehr durch ihr Leistungsangebot. Die Unterschiede liegen meist in den Bereichen Naturheilverfahren, freiwilligen Zusatzleistungen (Kann-Leistungen), sowie der aktiven Gesundheitsvorsorge. Zudem fokussieren sich einige Krankenkassen auf bestimmte Bereiche, in denen sie besondere Leistungen anbieten. Daher sollten Versicherte verstärkt darauf achten, dass die Leistungen ihrer Krankenkasse dem eigenen Gesundheitszustand möglichst nahe kommen.
Wahltarife
Gesetzlich Krankenversicherte können nun zwischen mehreren Tarifmöglichkeiten wählen. Die neuen Tarife beinhalten z.B. die Kostenübernahme besonderer Behandlungsformen, und bieten dem Versicherten damit spezielle Vorsorgemaßnahmen, oder eine bessere Anpassung an seinen Gesundheitszustand. Mehr zu Wahltarifen
Krankengeld in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Ab 2009 haben Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Dafür zahlen sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,9%. Den Anspruch kann man sich aber über einen Wahltarif der GKV sichern. Eventuell ist dabei eine Wartefrist Bedingung.
Versicherungspflichtgrenze steigt
Die Versicherungspflichtgrenze steigt in 2009 um 450 Euro auf bundesweit 48.600 Euro. zu verst. Einkommen. Sie bestimmt, ab welchem Einkommen keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mehr besteht. Wer über dieser Grenze liegt, darf sich privat krankenversichern.
Gesundheitsfonds
Der Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen über den Beitragssatz fällt seit dem 01.01.2009 weg. Durch den Gesundheitsfonds wurde ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent eingeführt. Kassen, die mit dem aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geld nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag von bis zu 1% erheben.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich von bislang 43.200 Euro zu verst. Einkommen auf 44.100 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Einkommen von 3.675 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Einkommen, ab dem es keinen höheren Beitrag mehr für die gesetzliche Krankenversicherung gibt.
