Gesundheit & Vorsorge
Gesetzl. Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung FAQ
Gesetzliche Krankenversicherung FAQ
FAQ - oder Frequently Asked Questions - zu deutsch: Häufig gestellte Fragen. Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Gesetzliche Krankenversicherung für Sie zusammengestellt.
Wer muss sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern?
In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich pflichtversichert, wer Arbeitnehmer oder Auszubildender ist, d.h. wer einer abhängigen Beschäftigung gegen Entgelt nachgeht. Zu den Pflichtversicherten gehören Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet. Ebenfalls pflichtversichert sind Studenten, Selbständige, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Höhe der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet das Einkommen, ab dem kein höherer Beitrag mehr für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet wird.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe ist man verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Hat man ein Einkommen, was oberhalb dieser festgelegten Grenze liegt, besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht mehr. Das bedeutet, man kann sich in diesem Fall auch privat krankenversichern. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt momentan bundesweit 48.600 Euro zu verst. Einkommen. Die Versicherungspflichtgrenze gilt nicht für Beamte und Selbstständige.
Wie funktioniert der Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung?
Dazu gibt es hier einen ausführlichen Beitrag.
Was ist die Bindungsfrist?
Wer die gesetzliche Kranknversicherung wechselt, ist danach für 18 Monate an seine gewählte Krankenkasse gebunden, bzw. kann während dieser Zeit nicht nochmal wechseln.
Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist bestimmt den Zeitraum, nach dem die Mitgliedschaft in der GKV, ausgehend vom Datum der Kündigung durch den Versicherten endet. Sie beträgt z.Zt. 2 Monate. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet daher bei einer Kündigung mit Ablauf des übernächsten Monats, der auf die Kündigung folgt.
Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung
Erhöht die Krankenkasse ihren Beitrag, kann der Versicherte die Krankenkasse wechseln, ohne an die 18 monatige Bindungsfrist gebunden zu sein. Hier muss lediglich die Kündigungsfrist von zwei Monaten beachtet werden.
Was sind Wahltarife?
Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Wahlrecht zwischen Tarifen, die entweder die Beiträge reduzieren, oder besondere Leistungen anbieten. Der gesetzlich Krankenversicherte kann dadurch seinen Versicherungsschutz seinem persönlichen Gesundheitszustand besser anpassen. Im Folgenden sind die gängisten Wahltarife erläutert:
- Wahltarife mit besonderen oder erweiterten Behandlungsformen in bestimmten Bereichen.
- Spezielle Tarife mit strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Erkrankungen.
- Hausarztmodell: Wer zuerst den Hausarzt vor dem Facharzt aufsucht, wird von möglichen Zuzahlungen, oder von der Praxisgebühr befreit.
- Wahltarife mit Selbstbeteiligung: Hier muss der Versicherte seine Behandlungskosten bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche bezahlen, und zahlt dafür aber einen reduzierten Beitrag.
- Wahltarife mit Beitragsrückerstattung: Patienten, die für einen bestimmten Zeitraum keine Kosten verursachen, d.h. keine ärztliche Behandlung benötigen, erhalten einen Teil der gezahlten Beiträge zurück.
