Samstag, 04 Februar 2012
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich
Unabhängiger Ratgeber mit Tarif-Vergleich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Wer eine zu teure Krankenkasse hat, kann in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die neuen Tarife enthalten Wahlrechte. Somit lässt sich zum einen der Versicherungsschutz individueller gestalten, zum anderen ist eine Beitragsersparnis möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung wechseln: So funktioniert es

Mit unserer Anleitung können Sie in nur wenigen einfachen Schritten in eine günstige und leistungsstarke gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

  • 1. Online-Vergleich durchführen und Tarif auswählen

    Zunächst können Sie mit unserem GKV Vergleich den gewünschten Tarif ermitteln. Haben Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden, können Sie direkt online den Aufnahmeantrag stellen.

  • 2. Alte Krankenversicherung kündigen und Kündigungsbestätigung einholen

    Damit der Krankenkassenwechsel wirksam wird, muss der neuen gesetzlichen Krankenversicherung die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorgelegt werden. Sie sollten Ihrer alten Krankenkasse daher zeitnah kündigen. Ihre alte Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen, die Sie Ihrer neu gewählten Gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.

  • 3. Mitgliedsbescheinigung an Arbeitgeber überreichen

    Abschließend benötigt der Arbeitgeber noch die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse. Bedenken Sie bitte dabei, dass die Migliedsbescheinigung der neuen gesetzlichen Krankenversicherung dem Arbeitgeber innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist zugehen muss, damit der Wechsel wirksam wird.

Wechsel ist erst nach 2 Monaten wirksam

Beachten Sie bitte, dass der Wechsel Ihrer Krankenkasse nicht sofort vollzogen wird, sondern erst nach Ablauf einer zweimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen ist. Mit der Abgabe der Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber ist für Sie der Wechsel Ihrer Krankenkasse erledigt.

Krankenversicherungsschutz wird vom Gesetzgeber sichergestellt

Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Ihr Krankenversicherungsschutz durch einen Wechsel der Krankenkasse verlorengeht. Durch den Gesetzgeber wird ein lückenloser Krankenversicherungsschutz garantiert.

Mehr zur Gesundheitsvorsorge

Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung hat gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidende Vorteile. Ein grosser Vorteil der PKV ist... weiterlesen

Wechsel in die private Krankenversicherung
Entscheidende Argumente für einen Wechsel in die PKV sind erhebliche Vorteile bei Kosten und Leistungen. Für Selbständige, Freiberufler, und... weiterlesen

Krankenzusatzversicherung - Leistungen und Vorteile
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kann die Krankenzusatzversicherung von allen gesetzlich versicherten Personen abgeschlossen werden.... weiterlesen

Krankenzusatzversicherung Ratgeber
Welche Krankenzusatzversicherung ist die Richtige? Unser Ratgeber hilft Ihnen, den richtigen Tarif für Ihre Krankenzusatzversicherung zu... weiterlesen