Gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Wer eine zu teure Krankenkasse hat, kann in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die neuen Tarife enthalten Wahlrechte. Somit lässt sich zum einen der Versicherungsschutz individueller gestalten, zum anderen ist eine Beitragsersparnis möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung wechseln: So funktioniert es
Mit unserer Anleitung können Sie in nur wenigen einfachen Schritten in eine günstige und leistungsstarke gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
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1. Online-Vergleich durchführen und Tarif auswählen
Zunächst können Sie mit unserem GKV Vergleich den gewünschten Tarif ermitteln. Haben Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden, können Sie direkt online den Aufnahmeantrag stellen.
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2. Alte Krankenversicherung kündigen und Kündigungsbestätigung einholen
Damit der Krankenkassenwechsel wirksam wird, muss der neuen gesetzlichen Krankenversicherung die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorgelegt werden. Sie sollten Ihrer alten Krankenkasse daher zeitnah kündigen. Ihre alte Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen, die Sie Ihrer neu gewählten Gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.
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3. Mitgliedsbescheinigung an Arbeitgeber überreichen
Abschließend benötigt der Arbeitgeber noch die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse. Bedenken Sie bitte dabei, dass die Migliedsbescheinigung der neuen gesetzlichen Krankenversicherung dem Arbeitgeber innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist zugehen muss, damit der Wechsel wirksam wird.
Wechsel ist erst nach 2 Monaten wirksam
Beachten Sie bitte, dass der Wechsel Ihrer Krankenkasse nicht sofort vollzogen wird, sondern erst nach Ablauf einer zweimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen ist. Mit der Abgabe der Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber ist für Sie der Wechsel Ihrer Krankenkasse erledigt.
Krankenversicherungsschutz wird vom Gesetzgeber sichergestellt
Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Ihr Krankenversicherungsschutz durch einen Wechsel der Krankenkasse verlorengeht. Durch den Gesetzgeber wird ein lückenloser Krankenversicherungsschutz garantiert.

