Gesundheit & Vorsorge
Gesetzl. Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Gesetzliche Krankenversicherung: Wechseln lohnt sich. Die neuen Tarife enthalten Wahlrechte. Somit lässt sich zum einen der Versicherungsschutz individueller gestalten, zum anderen ist eine Beitragsersparnis möglich.
Gesetzliche Krankenversicherung wechseln: So funktioniert es
In nur wenigen einfachen Schritten können Sie in eine günstige und leistungsstarke gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Krankenversicherungsschutz wird vom Gesetzgeber sichergestellt
Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Ihr Krankenversicherungsschutz durch einen Wechsel der Krankenkasse verlorengeht. Durch den Gesetzgeber wird ein lückenloser Krankenversicherungsschutz garantiert.
Online-Vergleich durchführen und Tarif auswählen
Zunächst können Sie mit unserem GKV-Online-Vergleichsrechner den gewünschten Tarif ermitteln. Haben Sie sich für eine neue Krankenkasse entschieden, können Sie direkt online den Aufnahmeantrag stellen.
Alte Krankenversicherung kündigen und Kündigungsbestätigung einholen
Damit der Krankenkassenwechsel wirksam wird, muss der neuen gesetzlichen Krankenversicherung die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse vorgelegt werden. Sie sollten Ihrer alten Krankenkasse daher zeitnah kündigen. Ihre alte Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihnen binnen 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen, die Sie Ihrer neu gewählten Gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.
Kündigungsfrist und Arbeitgeber
Abschließend benötigt der Arbeitgeber noch die Mitgliedsbescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse. Bedenken Sie bitte dabei, dass die Migliedsbescheinigung der neuen gesetzlichen Krankenversicherung dem Arbeitgeber innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist zugehen muss, damit der Wechsel wirksam wird.
Beachten Sie bitte, dass der Wechsel Ihrer Krankenkasse nicht sofort vollzogen wird, sondern erst nach Ablauf einer zweimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen ist. Mit der Abgabe der Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber ist für Sie der Wechsel Ihrer Krankenkasse erledigt.
