Sachversicherungen
Haftpflichtversicherung
Wann zahlt eine private Haftpflichtversicherung nicht?
Wann zahlt eine private Haftpflichtversicherung nicht?
Schaden muss im Zusammenhang mit Handlung stehen
Eine private Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, bei denen ein "schuldhaftes Verhalten" des Versicherten vorliegt. Das bedeutet im Umkehrschluss: Es kann niemals zu einem Versicherungsfall kommen, wenn es dabei kein Mitwirken der versicherten Person gegeben hat.
Der verursachte Schaden muss daher im Zusammenhang mit einer bestimmten Handlung stehen, welche den Versicherungsfall auslöst.
Kein privater Haftpflichtschutz bei speziellen Versicherungspflichten
Ebenfalls nicht versichert sind: Schäden, die durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge verursacht werden. Hier gelten spezielle Versicherungspflichten: wie z.B. die KfZ-Haftpflichtversicherung beim Auto.
Private Haftpflicht leistet nicht bei Vorsatz
Ausgeschlossen sind zudem Schäden, die aufgrund einer strafbaren Handlung entstehen, sowie alle Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, wie z.B. Sachbeschädigung. Bei Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer herbeigeführt werden, kann die Private Haftpflichtversicherung die Zahlung jedoch nicht verweigern.
Keine Zahlung bei Nichteinhaltung von Verträgen
Auch Schäden, die aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung, bzw. deren Nichteinhaltung entstehen, wie z.B. ein nicht erfüllter privat vereinbarter Kaufvertrag (Ware wird nicht bezahlt oder nicht übergeben), fallen nicht unter den privaten Haftpflichtversicherungsschutz.
