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Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung FAQ
Haftpflichtversicherung FAQ
FAQ - oder Frequently Asked Questions - zu deutsch: Häufig gestellte Fragen. Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema private Haftpflichtversicherung für Sie zusammengestellt.
Was versteht man unter einer Ausfalldeckung?
Unter dem Begriff Ausfalldeckung versteht man den Schadenersatz, den die eigene private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Ihnen eine andere Person einen Schaden verursacht und dafür, z.B. mangels eigener privater Haftpflichtversicherung nicht aufkommt. Die Ausfalldeckung ist in den meisten Haftpflichtversicherungs-Verträgen keine Standardleistung, kann aber i.d.R. als Zusatzbaustein gewählt werden.
Was ist ein Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt, oder die Selbstbeteiligung bezeichnet im Schadensfall den Teil des Schadens, welcher der Versicherungsnehmer nicht von der Versicherung ersetzt bekommt, sondern selbst trägt. Häufigster Grund für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei einer privaten Haftpflichtversicherung, ist der niedrigere Versicherungsbeitrag.
Gilt der Versicherungsschutz einer Privaten Haftpflichtversicherung auch für das Ausland?
Grundsätzlich schützt sie die private Haftpflichtversicherung weltweit. Allerdings sollten Sie die jeweiligen Vertragsbedingungen noch einmal genau durchlesen, denn es gibt bei einigen Tarifen diesbezüglich Einschränkungen.
Bei den Versicherungspolicen der meisten Haftpflichtversicherer gilt der Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Außerhalb Europas bzw. außerhalb der EU ist der Versicherungsschutz meist auf ein Jahr begrenzt. Vor längeren Auslandsaufenthalten außerhalb der EU sollte man daher Rücksprache mit seiner Versicherung aufnehmen. Es gibt Möglichkeiten, die Dauer der Leistungen zu erweitern.
Leistet die Haftpflichtversicherung, wenn Ihre eigenen (Wert)Sachen betroffen sind?
Die Private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte anderen Personen bzw. Sachen zugefügt hat. Schädigungen, die der Versicherte selbst erleidet bzw. anderen vorsätzlich zufügt, werden durch die Private Haftpflichtversicherung nicht mit abgedeckt. Die eigenen (Wert)Sachen können durch eine Hausratversicherung abgesichert werden.
Ist eine Private Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern), sowie als Mieter bzw. Inhaber einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses ist Gegenstand der Privaten Haftpflichtversicherung. Hierbei gilt es aber zu beachten, dass nicht jede Private Haftpflichtversicherung greift, wenn in Ihrem Haus noch eine andere Partei wohnt. In diesem Fall greift eine eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Warum sollte man deliktunfähige Kinder versichern?
Kinder sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres gemäss BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht deliktfähig, und können demnach auch keinen Schadensersatz leisten. Sind Kinder an einem Unfall oder Schadensfall beteiligt, kann daraus aber für den Geschädigten ein besonderer Härtefall entstehen. Um dies auszugleichen, kann auch derjenige haftbar gemacht werden, der die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. In der Regel sind das die Eltern. Aber auch Grosseltern, Pflegeeltern, das Kindermädchen, oder die Nachbarn können mit der Aufsicht über Kinder betraut sein.
Derjenige, der die Aufsichtspflicht hatte, müsste den Schaden aus eigener Tasche ersetzen, den das (un)beaufsichtigte Kind einem Dritten zufügt. Wer also häufig mit der Betreuung anderer Kinder (die eigenen sollten in der Familienhaftpflicht versichert sein) zu tun hat, kann sich durch diesen Einschluss langjährige und teure Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Was ist bei einem Schaden zu tun?
Um problemlos den vereinbarten Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie einige wichtige Regeln beachten. Zunächst müssen Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ihren Versicherer müssen Sie umgehend über den Schaden in Kenntnis setzen – spätestens binnen einer Woche. Ihnen wird dann ein Schadensformular zugesendet. Falls juristische Forderungen auf Sie zukommen sollten, müssen Sie ohne Verzögerung die Versicherung informieren. Den Schadensersatzanspruch dürfen Sie nur mit Einverständnis der Versicherung akzeptieren, sonst kann ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.
Welche Angehörigen lassen sich in der Familienversicherung einer Haftpflichtversicherung versichern?
Hierbei kommt es insgesamt auf den Umfang der Versicherungspolice, bzw. den gewählten Tarif an. Bei der Standard-Familienhaftpflichtversicherung ist grundsätzlich der engste Familienkreis versichert. Dazu gehört in erster Linie der Ehepartner des Versicherungsnehmers, sowie die unverheirateten Kinder (einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).
Volljährige unverheiratete Kinder sind nur so lange mitversichert, wie sie sich noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung befinden, d.h. kein eigenes Einkommen haben. Der Versicherungsschutz bleibt vor, und während der Berufsausbildung (auch Wehr- und Zivildienst) bestehen. Es gibt bei der privaten Haftpflichtversicherung zudem Möglichkeiten, die Familienversicherung zu erweitern. So kann man bei bestimmten Tarifen auch im Haushalt lebende alleinstehende Elternteile, oder auch Aupair-Mädchen versichern.
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Es gibt Sachschäden, deren Wirkung nicht sofort ersichtlich ist, sondern erst nach einiger Zeit auftritt. Da der Schaden lange Zeit nicht bemerkt wird, sind die Folgen häufig schwerwiegend. Entsprechend schwierig wird eine Einigung mit dem Geschädigten. Allmählichkeitsschäden entstehen im Bereich der Haftpflichtversicherung durch schuldhafte Auslösung des Schadens, z.B. durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen Rauch, Ruß, und Staub.
Kann die private Haftpflichtversicherung bei grob fahrlässigem Handeln die Leistung verweigern?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung nur bei Vorsatz verweigern, jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit.
