Sachversicherungen
KfZ-Versicherung
KfZ-Versicherung: Komponenten und Leistungen
KfZ-Versicherung: Komponenten und Leistungen
Die KfZ-Versicherung, umgangssprachlich auch Autoversicherung genannt, dient der Regulierung von Schäden, welche als Folge der Nutzung motorisierter Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr entstehen. Bei KfZ-Versicherung gibt es verschiedene Komponenten. Doch welche Komponente übernimmt im Schadensfall was?
KfZ-Versicherung: Die Komponenten und Leistungen im Überblick
Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Komponenten der KfZ-Versicherung sowie deren Leistungen erläutert.
KfZ-Haftpflichtversicherung
Die KfZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der ein KfZ im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, benötigt dazu Selbige. Die KfZ-Haftpflicht übernimmt Schäden, die einem Dritten durch die Nutzung eines KfZ im Strassenverkehr entstehen, i.d. Regel durch einen Unfall. Die KfZ-Haftpflicht übernimmt folgende Schäden am fremden Fahrzeug: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden.
Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, welche dem "Geschädigten" einen wirtschaftlichen Nachteil einbringen, z.B. das Zuparken einer Hofeinfahrt eines Selbsständigen, der dadurch seinen Termin und Geschäftsabschluss verpasst.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt folgende Schäden am eigenen Fahrzeug: Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen, direkte Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung, Wildschäden, Verlust des PKWs durch Diebstahl oder Raub, Bruchschäden der Verglasung, sowie Kurzschluss-Schäden der Verkabelung.
Vollkaskoversicherung:
Die Vollkaskoversicherung übernimmt folgende Schäden am eigenen Fahrzeug: alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, mut-/böswillige Beschädigungen des Fahrzeuges durch Vandalismus, Schadensersatzforderungen Dritter durch selbstverschuldete Unfälle, sowie auch Schäden durch Unfälle, bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist.
Warum ist eine KfZ-Teilkasko dennoch sinnvoll, wenn die KfZ-Vollkasko doch schon alle Schäden der Teilkasko abdeckt? Bei der Teilkaskoversicherung erfährt man im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung keine Hochstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse (SF).
Insassen-Unfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung bietet den Insassen eines Fahrzeugs einen Unfallschutz, der sie gegen die finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls absichert. Im Gegensatz zur allgemeinen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz lediglich für Unfälle, welche die versicherten Personen beim "rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges" erleiden.
Der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung ist aber bei Privatpersonen aus folgendem Grund nicht unbedingt notwendig: Durch die vorgenannte Definition "bei rechtmäßigem Gebrauch..." kommt es selten zu einer Zahlung aus der Insassen-Unfallversicherung, da versicherungsrechtlich bei Eigenverschulden häufig von einem unrechtmäßigen Gebrauch ausgegangen wird. Handelt es sich nicht um Eigenverschulden des versicherten Fahrers, übernimmt ohnehin die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schadenersatzanspruch.
