Sachversicherungen
KfZ-Versicherung
KfZ-Versicherung Sonderkündigungsrechte
KfZ-Versicherung Sonderkündigungsrechte
Üblicherweise kann eine KfZ-Versicherung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, also zum 30.11., gekündigt werden.
KfZ-Versicherung außerordentlich kündigen
Es bestehen jedoch Ausnahmen, die dem Versicherungsnehmer den Wechsel seiner KfZ-Versicherung auch außerhalb dieser Frist ermöglichen.
Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht.
Kündigungsrecht bei Änderung der Vertragsbedingungen
Das Gleiche gilt, wenn sich bei der Versicherung die Vertragsbedingungen, sowie die Typ- oder Regionalklassen ändern. Sie haben dann ebenfalls ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung der KfZ-Versicherung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeugwechsel, oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen), können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.
Kündigung der KfZ-Versicherung nach einem Schadenfall
Im Schadenfall ist der Wechsel der KfZ-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hatte.
