Photovoltaik Förderung
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom in das öffentliche Netz einspeist, erhält über das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) eine staatliche Förderung gezahlt. Die sog. Einspeisevergütungen werden für eine Dauer von 20 Jahren in unveränderter Höhe gezahlt. Seit dem 01.07 2010 gelten neue, niedrigere Förderungssätze.
| in cent / kwh | Ab Juli 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
|---|---|---|---|---|
| bis 30kw | 32,88 | 29,93 | 27,23 | 24,78 |
| bis 100kw | 31,27 | 28,47 | 25,90 | 23,56 |
| bis 1mw | 29,59 | 27,23 | 24,78 | 22,55 |
| ab 1mw | 26,14 | 23,25 | 20,70 | 18,42 |
| Freifläche | 24,17 | 21,51 | 19,14 | 17,04 |
Seit 2009 wird auch Eigennutzung gefördert
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Seit 2009 erhält man auch für die Eigennutzung des mit der Photovoltaikanlage produzierten Stroms eine staatliche Förderung. Im Jahr 2010 wird pro selbst verbrauchter Kilowattstunde ein Vergütungssatz von 22,76 ct / kWh gezahlt. Zum Vergütungssatz addieren sich die eingesparten Stromkosten, die man ansonsten für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss hinzu. Für die Differenz zwischen der Einspeisevergütung und der Vergütung für den selbstgenutzten Strom berechnet das Finanzamt allerdings 3,42 Cent Umsatsteuer. Der Eigenverbrauch lohnt sich im Ergebnis ab einem Preis von 21,5 Cent/kwH für den fremdbezogenen Strom.
Eigenverbrauch lohnt sich bei weiter steigenden Strompreisen
Geht man davon aus, dass die Strompreise wie in der Vergangenheit weiter ansteigen, wird der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Strom zukünftig immer interessanter.

