Girokonto
Post Ident Verfahren
Post Ident Verfahren
Bei der Eröffnung von Girokonten sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Für diese Legitimationsprüfung muss entweder ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass beim Kreditinstitut vorgelegt werden.
Legitimationspflicht der Banken
Die Banken entsprechen damit den Auflagen des Geldwäschegesetzes, welches Selbige verpflichtet, bei Eröffnung eines Girokontos oder Depot etc., die Identität des Kunden zu prüfen.
Bei der Online-Eröffnung eines Girokontos kann die Legitimation aber auch bequem mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post AG in jeder beliebigen Post-Niederlassung durchgeführt werden.
Post-Ident-Verfahren: So funktioniert es!
Das Post-Ident-Verfahren ist eine sichere Methode zur Identifikation von Personen, wenn es darum geht, sich in Abwesenheit der zur Prüfung verpflichteten Stelle, in diesem Fall einer Bank zu legitimieren (auszuweisen). Anstatt in der Bankfiliale direkt vorzusprechen, begibt man sich im Zuge der Online-Eröffnung eines Girokontos lediglich in die nächst gelegene Post-Filiale am Wohnort.
Die Legitimationsprüfung wird beim Post-Ident-Verfahren unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses von einem Mitarbeiter der Deutschen Post-AG vorgenommen.
Das Post-Ident-Verfahren ist jedoch nicht allein auf Banken beschränkt, sondern findet auch in anderen Dienstleistungsbereichen Anwendung.

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