Ratenkredite
Sicherheiten beim Ratenkredit
Sicherheiten beim Ratenkredit
Banken verzichten heutzutage beim Ratenkredit auf Sicherheiten, deren Verwertung Zeit und Kosten erfordert. Die Kreditwürdigkeit richtet sich somit in erster Linie nach den Einkommensverhältnissen des Kreditnehmers.
Bonität des Kreditnehmers und Sicherheiten bei der Ratenkredit-Vergabe
Im Folgenden ist erläutert, welche Voraussetzungen des Kreditnehmers für eine Kreditvergabe notwendig sind, und welche Sicherheiten für einen Ratenkredit ggfls. zusätzlich erbracht werden können.
Einkommen
Die Absicherung bei einem Ratenkredit fokussiert sich in erster Linie auf das Einkommen des Kreditnehmers. Der Schuldner muss sich i.d.R. in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit befinden, und nach Abzug aller Kosten einen monatlichen Überschuß erwirtschaften, der die Zahlung der Kreditrate mindestens abdeckt.
Lohn- und Gehaltsabtretung
Dazu ist in den Kreditverträgen eine Klausel über die Abtretung der Lohn und Gehaltsansprüche enthalten, die der Kreditnehmer bei Abschluss des Ratenkredits unterschreibt. Kommt der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nach, erfährt der Arbeitgeber nichts, weshalb man von einer stillen Abtretung spricht. Gerät der Kreditnehmer mit seinen Raten in Verzug, wird die einst stille Abtretung dem Arbeitgeber offengelegt. Zur Rückführung des Darlehens pfändet die Bank den Teil des Einkommens, der laut Gesetz gepfändet werden darf, und zur Rückführung des Ratenkredits benötigt wird.
Restschuldversicherung
Eine weitere Sicherheit stellt die Restschuldversicherung dar. Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Risikoversicherung, die den Kreditnehmer, bzw. die Angehörigen absichert, wenn die Raten aufgrund von Tod, bzw Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht mehr gezahlt werden können.
Sicherungsübereignung beim KfZ
Eine Ausnahme stellt die KfZ-Finanzierung per Ratenkredit dar. Hier wird eine sog. Sicherungsübereignung vereinbart. Es handelt sich dabei um ein rechtliches Konstrukt, bei dem die finanzierende Bank Eigentümer des Fahrzeugs wird, der KfZ-Halter das Fahrzeug aber als "Besitzer" verwenden darf. Als Sicherungsdokument gilt der Fahrzeugbrief, der bis zur vollständigen Rückzahlung des Ratenkredits bei der Bank verbleibt. Zahlt der Schuldner seinen Kredit nicht zurück, kann die Bank als Eigentümerin das Fahrzeug verwerten, und aus dem Erlös die Kreditsumme tilgen.
Sonstige Sicherheiten
In seltenen Fällen werden als Sicherheiten Bürgschaften oder wertvolle Gegenstände, wie Schmuck etc. herangezogen. Dies geschieht wenn, dann bei höherenen Beträgen, oder wenn keine Grundschuld als Sicherheit herangezogen werden kann. Auch andere Sicherheiten, wie etwa die Verpfändung von Sparguthaben, oder die Abtretung von Lebensversicherungen, spielen im heutigen Standard-Ratenkreditgeschäft der Banken keine große Rolle mehr.

