Samstag, 04 Februar 2012
Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung: Wann besteht Deckung?

Rechtsschutzversicherung: Versicherungsfall und Deckungszusage

Bei der Kostenübernahme eines Rechtsstreits durch die Rechtsschutzversicherung gibt es nicht selten Uneinigkeit zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft. Während der Versicherte fest mit einer Kostenübernahme durch die Versicherung rechnet, lehnt diese die Zahlung überraschend ab. Als Begründung wird von der Rechtschutzversicherung die fehlende Deckung genannt.

Deckungszusage sollte grundsätzlich immer eingeholt werden

Anders als bei anderen Versicherungen ist es bei der Rechtsschutzversicherung ratsam, sich die Kostenübernahme explizit vorher bestätigen zu lassen, nämlich eine Deckungszusage einzuholen. Nur bei vorliegender Deckungszusage tritt der Versicherungsfall ein, zahlt also die Rechtschutzversicherung.

Wann wird die Deckungszusage erteilt, und wann nicht?

Grundsätzlich wird die Deckungszusage immer dann erteilt, wenn die Leistung Gegenstand des Versicherungsvertrages ist, und folgende Punkte zutreffen:

Rechtsgebiet muss zum Tarif gehören

Wichtig ist, dass der Versicherte bei Abschluss das richtige Rechtsgebiet gewählt hat, wie z.B. Mietrecht, Verkehrsrecht, usw. gewählt hat, welches das aktuelle Verfahren abdeckt. ...Mehr zu den Rechtsgebieten

Fall muss Aussicht auf Erfolg haben.

Die Rechtsschutzversicherung bewertet die Erfolgsaussichten, und entscheidet dann über die Zusage. Wenn ein Rechtsfall von vorne herein aussichtslos ist, gibt es im Allgemeinen auch keine Deckungszusage.

Wartefrist muss abgelaufen sein

Innerhalb der Wartefrist erfolgt i.d.R. niemals eine Deckungszusage. ...Mehr zur Wartefrist bei Rechtsschutzversicherungen

Verfahren darf nicht bereits anhängig sein

Für eine bereits begonnene rechtliche Auseinandersetzung wird eine Rechtsschutzversicherung niemals eine Deckungszusage geben.

Keine nicht versicherbaren Fälle

Es gibt Bereiche, die sich durch eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht versichern lassen. Ausgeschlossen aus der Deckung einer Rechtsschutzversicherung sind i.d.R. folgende Verfahren:

  • Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Verstöße gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Park-und Halteverbote
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten
  • Streitigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Errichtung oder dem genehmigungspflichtigen Umbau eines Gebäudes
  • alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten, etwa Beleidigung, Diebstahl oder Betrug

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