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Reiseversicherung
Reiseversicherung FAQ
Reiseversicherung FAQ
FAQ - oder Frequently Asked Questions - zu deutsch: Häufig gestellte Fragen. Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Reiseversicherung für Sie zusammengestellt.
Für welchen Zeitraum gilt die Reisekrankenversicherung?
Die Reisekrankenversicherung kann für ein komplettes Jahr, oder nur für die Dauer einer bestimmten Reise abgeschlossen werden. Letztgenannte Variante hat meist eine Laufzeit von 42 Tagen.
Wer sollte unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen?
Während privat Krankenversicherte meist weltweiten Versicherungsschutz genießen, sieht dies bei gesetzlich Krankenversicherten anders aus. Hier gilt der Krankenversicherunsschutz nur innerhalb Deutschlands vollständig. Innerhalb der EU-Länder gilt dieser ebenfalls mit leichten Einschränkungen. Jedoch muss man häufig privat in Vorlage treten, und bekommt evtl. nach der Rückkehr nicht alle Kosten erstattet. Außerhalb der EU besteht ein stark herabgesetzter Versicherungsschutz, der sich in einigen Ländern auf Notfälle, bzw. lebenserhaltende Maßnahmen beschränkt. Gesetzlich Krankenversicherte sollten daher unbedingt eine Reisekrankenversicherung abschließen.
Ist der Partner bei einer Reisekrankenversicherung automatisch mitversichert?
Als versichert gelten zunächst alle Personen, die im Versicherungsschein als Versicherungsnehmer aufgeführt sind. Zusätzlich sind engste Familienangehörige mitversichert, wie der Ehepartner, minderjährige Kinder, sowie eingetragene Lebenspartnerschaften.
Was gilt versicherungsrechtlich als Grund für einen Reiserücktritt?
Üblicherweise gelten als triftige Gründe für die Stornierung der gebuchten Reise: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Krankheit des Versicherungsnehmers oder anderer Risikopersonen, Impfungsunverträglichkeit, Schaden am Eigentum, Schwangerschaft, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, oder unerwartete Einberufung der versicherten Person.
Wer gilt bei der Reiserücktrittskostenversicherung als Risikoperson?
Als Risikopersonen gelten Personen, die neben dem Versicherungsnehmer den Versicherungsfall auslösen können, d.h. dafür sorgen, dass die Reiserücktrittskostenversicherung in Anspruch genommen werden muss. Risikopersonen sind zum einen Personen ersten Verwandtschaftsgrades (Kinder, Ehepartner, auch Lebensgefährten zählen hinzu), und zum anderen Mitreisende, die die Reise gemeinsam gebucht, und die Reiserücktrittskostenversicherung auch gemeinsam abgeschlossen haben. Dies gilt unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis. Letztgenanntes gilt jedoch für maximal 4 Personen. Haben mehr als vier Personen eine Reise gemeinsam gebucht und versichert, so gelten in der Reiserücktrittskostenversicherung nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen als Risikopersonen, jedoch nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Was tun, wenn man vor einer Reise erkrankt oder ein anderer Versicherungsfall eintritt?
Wer vor Reiseantritt erkrankt, muss die Reise umgehend stornieren, denn alle weiteren Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, können i.d.Regel nicht erstattet werden. Die Erkrankung muss objektiv ärztlich diagnostiziert werden, und unerwartet auftreten, damit die Reiserücktrittskostenversicherung greift. Krankheiten, die bereits vorher bestanden, sind nicht versichert.
Wie lange vor Reiseantritt kann man eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?
Der Versicherungsabschluss ist bis zu 42 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung) möglich. Bei kurzfristigen Buchungen (zwischen 28 und 15 Tagen vor Reisebeginn) ist die Versicherung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss ausschließlich am Buchungstag möglich.
Wo erhalte ich Informationen zu speziellen Gesundheitsrisiken in Urlaubsländern?
Informationen zu speziellen Gesundheitsrisiken in Urlaubsländern erhalten Sie beim Gesundheitsdienst des auswärtigen Amtes. Dort sind auch entsprechende Vorbeugemaßnahmen, wie z.B. benötigte Impfungen aufgeführt.
Auswärtiges Amt - Gesundheitsdienst
