Leistungen der Reiseversicherung
Die Reiseversicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen bei einer Urlaubsreise z.B. aufgrund einer plötzlichen schweren Erkrankung, eines Krankenrücktransports, eines Unfalls, oder eines vorzeitigen Reiseabbruchs entstehen.
Die Komponenten der Reiseversicherung und deren Leistungen im Überblick
Die Reiseversicherung umfasst mehrere Bereiche. Doch welche Komponente versichert nun welches Risiko? Im Folgenden sind die wichtigsten Komponenten einer Reiseversicherung sowie deren Leistungen erklärt.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die entstehenden Kosten, wenn Sie im Ausland medizinisch versorgt werden müssen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert nur innerhalb Deutschlands vollständig. Viele Kassenleistungen erstrecken sich zwar auch auf das Europäische Ausland, jedoch mit Einschränkungen. Nimmt man in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht (Das sind in erster Linie die EU-Länder), ärztliche Standard-Leistungen in Anspruch, kann man die Rechnung nach der Rückkehr zwar bei der Krankenkasse einreichen, häufig wird jedoch nicht alles erstattet, sodaß man einen Teil der Kosten selbst tragen muß. Außerhalb Europas gibt es i.d. Regel nur eine sehr eingeschränkte Kostenerstattung.
Bei außergewöhnlichen Maßnahmen, wie z.B. einem Kranken-Rücktransport aus dem Ausland, gibt es unabhängig vom Urlaubsziel grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Reisekrankenversicherung übernimmt in jedem Fall die Kosten eines Heimtransports.
Reiseunfallversicherung
Sollten Sie sich während Ihrer Urlaubsreise so schwer verletzen, dass Sie infolge des Unfalls dauerhafte körperliche Schäden davon tragen, zahlt Ihnen die Reiseunfallversicherung eine finanzielle Entschädigung.
Reisegepäckversicherung
Sollte Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt werden, zahlt die Reisegepäckversicherung eine Entschädigung entsprechend der verreinbarten Versicherungssumme, oder dem Zeitwert der Gegenstände. Für Wertsachen sind bei der Versicherungssumme Höchstgrenzen zu beachten.
Reiserücktrittskostenversicherung
Sollten Sie die gebuchte Reise, aus wichtigen Gründen, wie z.B. einer Krankheit, oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müßten Sie normalerweise zumindest die Stornogebühren des Reiseveranstalters selbst tragen. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die dabei entstehenden Kosten für Sie.
Reiseabbruchversicherung
Sollten Sie die gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, wie z.B. einer Krankheit, oder einem Todesfall in der Familie vorzeitig abbrechen müssen, erstattet Ihnen die Reiseabbruchversicherung die dadurch anfallenden Kosten.

