Gesundheit & Vorsorge
Restschuldversicherung
Restschuldversicherung FAQ
Restschuldversicherung FAQ
FAQ - oder Frequently Asked Questions - zu deutsch: Häufig gestellte Fragen. Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Restschuldversicherung für Sie zusammengestellt.
Sollte man grundsätzlich eine Restschuldversicherung abschließen?
Die Entscheidung für oder gegen eine RSV hängt natürlich u.a. vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, sowie der individuellen Situation des Kreditnehmers ab. Man sollte sich hierbei fragen, wer die Rate im Fall der Fälle zahlen wird, und wie groß das Risiko ist, in eine solche Situation zu kommen. (Z.b. Wie sicher ist der eigene Arbeitsplatz, welche finanziellen Ausfälle kann ich kompensieren, gegen welche Risiken bin ich bereits abgesichert, welche Angehörigen müssen abgesichert werden, usw..)
Wer sollte eine Restschuldversicherung abschließen?
Die Restschuldversicherung ist dann sinnvoll, wenn keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Tod, sowie Unfall besteht. Wer bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risiko-LV, sowie eine private Unfallversicherung verfügt, benötigt die Restschuldversicherung nicht. Wer jedoch nur eine Risiko-LV, aber entweder keine Unfallversicherung oder keine BU-Versicherung hat, sollte über den Abschluss einer Restschuldversicherung nachdenken. Wem jedoch nur die Risiko-LV fehlt, kann diese einzeln sicher günstiger ergänzen.
Kann man die Restschuldversicherung auch für einen bereits bestehenden Kredit abschliessen?
Ja, unsere Restschuldversicherung ist sich sowohl für Neukredite, als auch für bereits bestehende Kredite erhältlich.
Welche Risiken kann man mit einer Restschuldversicherung abdecken?
Die Restschuldversicherung versichert Sie (bzw. Ihre Angehörigen) gegen Risiken wie Tod, Arbeitsunfähigkeit, sowie Arbeitslosigkeit. Die Restschuldversicherung zahlt im "Fall der Fälle" die Kreditraten für Sie weiter.
Wird bei unserer Restschuldversicherung eine Gesundheitsprüfung durchgeführt?
Nein. Es gibt jedoch eine Ausschlussklausel, auf die an dieser Stelle hingewiesen wird: Schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen, die in ihrer Ursache 12 Monate vor Vertragsbeginn bereits bestanden haben, und innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn einen Versicherungsfall hervorrufen, sind nicht versichert.
Kann man die Restschuldversicherung vorzeitig kündigen?
Ja, eine Kündigung ist jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres (Abschlusstag + 1 Jahr) unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten möglich.
