Riester Ratgeber
Hier in unserem Ratgeber erläutern wir Ihnen, worauf Sie beim Abschluss Ihres Riester Vertrages achten sollten. Mit unserem Riester Rente Vergleich können Sie kostenlos und unverbindlich verschiedene Möglichkeiten berechnen, und ein unverbindliches Angebot zur Riester Rente anfordern.
Prüfen Sie als Erstes Ihren Anspruch auf Riester-Förderung!
Die Riester-Zulagen erhält nur, wer als "förderfähig" gilt. Die Riesterförderung erhalten alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Personen. Neben den Arbeitnehmern gehören hierzu auch pflichtversicherte Selbständige, sowie Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, und Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten. Weitere förderberechtigte Personen sind Amtsträger, Beamte, Richter und Soldaten mit beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen, Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, sowie geringfügig Beschäftigte, wenn der Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird.
Eigenes Anlage-Risikoprofil bestimmen
Orientieren Sie sich bei der Auswahl des geeigneten Riestervertrages an Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Grundsätzlich haben Geld- und Kapitalanlagen, welche eine höhere Rendite erwarten lassen, auch ein größeres Verlustrisiko. Umgekehrt bieten risikofreie Anlageformen meist eine geringere Rendite. ...Mehr zu den förderfähigen Sparformen
Riester-Fondsparpläne sollten nur von jüngeren Leuten abgeschlossen werden
Die Riester-Rente als Fondsparplan erzielt die höchste Rendite von allen möglichen Anlageformen. Jedoch bringen Fondsanlagen bekanntermaßen Risiken mit sich. Sinkende Kurse wirken sich meist auf einen Zeitraum von wenigen Jahren aus. Ab einer Anlagedauer von mindestens 10 Jahren gibt es bei Fonds jedoch erfahrungsgemäß keine Verluste mehr, die den Wert des Investments insgesamt schmälern. Riester Fonds eignen sich deshalb nicht für kurze Laufzeiten. Mehr zum Thema Fonds.
Riester-Rente so früh wie möglich abschließen!
Der Riestervertrag sollte bereits bei Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden. Je früher der Riestervertrag abgeschlossen wird, desto mehr Beiträge können angespart werden. Entsprechend höher wird das angesparte Riester-Vermögen, aus dem im Alter die Rentenzahlungen entnommen werden.
Höhe der Förderung orientiert sich an der monatlichen Einzahlung
Wer nur wenig Geld auf die Seite legen kann, kann trotzdem riestern. Riesterverträge erlauben bereits monatliche Einzahlungen ab 5€, ohne dass dabei auf die staatliche Förderung verzichtet werden muss. Allerdings erhält man die Förderungen dann nur anteilig. Voraussetzung für 100% der staatlichen Zulagen ist, dass der Förderberechtigte den Mindesteigenbeitrag nicht unterschreitet. Ab dem Jahr 2008 liegt dieser bei 4% Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens. Maximal können 2.100 Euro an Beitragszahlungen im Jahr gefördert werden.
Riester-Rente: Auszahlungbeginn ab 60 Jahren
Riesterverträge lassen sich so abschließen, dass eine Auszahlung bereits mit 60 Jahren erfolgen kann. Dies ist nicht nur vorteilhaft, sondern auch sinnvoll. Erfahrungsgemäß ist nur noch jeder Vierte mit über 60 Jahren beruflich aktiv. Dreiviertel der über 6o-Jährigen scheiden bereits meist aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus.
Die Beantragung der Zulagen
Um die staatliche Förderung zu erhalten, reicht es nicht, nur einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag abschliessen. Der Riester-Versicherte muss zudem bei seinem Riester-Anbieter einen Antrag auf staatliche Altersvorsorgezulage stellen. Seit 2005 kann man einen Dauerzulageantrag stellen. Daduruch ist es nicht mehr notwendig, den Antrag auf Riesterförderung jedes Jahr zu erneuern. Der Anspruch auf die Zulage entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Beiträge zum Vertrag geleistet wurden.
Riester-Rente und Steuern
In der Ansparphase unterliegt das Vermögen keiner Besteuerung. Somit bleiben in dieser Phase Zinsen und Erträge steuerfrei. Erst bei Auszahlung der Rente wird das Vermögen mit seinem Ertragsanteil der Besteuerung unterworfen (sog. nachgelagerte Besteuerung).
Zertifizierung und Anlageformen
Nicht jeder Sparvertrag eignet sich zum Riestern. Staatliche Förderung gibt es nur auf staatlich zertifizierte Verträge. Das bedeutet, dass Finanzprodukte zunächst einer strengen Qualitätsprüfung unterzogen werden, bevor die Zulassung zum Riester-Sparen erfolgt. Momentan kann man mit folgenden Produkten riestern: Banksparplan, Fondssparplan, Private Rentenversicherung, Wohn-Riester, sowie die betriebliche Altersvorsorge. Mehr zu den Riester-Sparformen.

