Riester-Rente FAQ
Hier haben wir häufig gestellte Fragen zum Thema Riester-Rente für Sie beantwortet. Nutzen Sie auch unseren Riester Vergleich zur kostenlosen Berechnung verschiedener Angebote zur Riester Vorsorge.
Wer erhält die Riesterförderung?
Die Riesterförderung erhalten alle Personen, die zum "förderfähigen Personenkreis" gehören. Das sind im Prinzip alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, daher Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Neben den Arbeitnehmern sind das pflichtversicherte Selbständige, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten.
Welche Riesterförderungen in welcher Höhe gibt es?
Bei der Riesterrente gibt es zwei Arten der Förderung, die Zulagenförderung, sowie einen Steuervorteil in Form des Sonderausgabenabzugs. Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Seit 2008 gibt es bis zu 300€ an Kinderzulage pro Kind und Jahr, und bis zu 154€ an Grundzulage im Jahr.
Die zweite Form der staatlichen Förderung ist der Sonderausgabenabzug. Durch ihn muss für das Einkommen, welches für die riesterfähige Altersvorsorge aufgewendet wird, keine Steuern gezahlt werden. Die Beiträge können vom Riester-Sparer in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Auszahlung, sowie die Höhe der Riester-Förderung?
Voraussetzung für 100% der staatlichen Zulagen ist, dass der Förderberechtigte den Mindesteigenbeitrag nicht unterschreitet. Ab dem Jahr 2008 liegt dieser bei 4% Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens. Maximal können 2.100 Euro an Beitragszahlungen im Jahr gefördert werden (Förderhöchstbetrag). Wer weniger in seinen Riestervertrag einbezahlt, bekommt die Zulagen trotzdem anteilig. Um die Riesterzulagen zu erhalten, muss ein Sockelbetrag von mindestens 60€/im Jahr (5€/Monat) einbezahlt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Sparvertrag, um förderfähig zu sein?
Ein Sparvertrag muss für die Riesterförderung zertifiziert sein. Das bedeutet, dass der Sparvertrag von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde voher eingehend geprüft wird, bevor er für die Riesterförderung zugelassen wird. Demnach muss ein zertifizierter Vertrag folgende Kriterien erfüllen:
- In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden können.
- Das angesparte Kapital muss pfändungssicher sein. Es darf während der Ansparphase nicht beleihbar sein.
- Es muss möglich sein, das bisher gesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
- Der Riester-Sparer muss regelmäßig Informationen zu seinem angesparten Kapital erhalten.
- Die Kapitalentnahme für Wohneigentum (Wohn-Riester) muss dem Anleger vertraglich eingeräumt werden.
- Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag dürfen erst bei Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn einer Altersrente erbracht werden.
- Dem Anleger darf kein Verlust entstehen. Es muss daher garantiert sein, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden können.
- Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen monatlichen Leistung erfolgen.
Für wen lohnt sich der Abschluss eines Riester-Vertrages?
Grundsätzlich lohnt sich das "Riestern" für alle förderungsberechtigten Personen. Aufgrund der Kinderzulagen lohnt sich die Riesterrente für Familien mit Kindern natürlich besonders.
Wie wird die Riesterrente besteuert?
Während der Ansparphase sind die gezahlten Beiträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern (sog. nachgelagerte Besteuerung).
Was passiert mit dem Riestervertrag, wenn man arbeitslos wird?
Riestern kann man trotz Arbeitslosigkeit. Wer Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht, ist förderberechtigt, da er in dieser Zeit weiterhin bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Um den Vertrag weiterführen zu können, muß man lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr selbst zahlen, das sind gerade mal fünf Euro monatlich.
Ist die Riesterrente pfändungssicher?
Hier ist zwischen der Ansparphase und der Auszashlungsphase zu unterscheiden. In der Ansparphase ist das Riestervermögen nicht pfändbar. In der Auszahlungsphase hingegen gelten für die Riester-Altersvorsorge wiederum keine gesonderten Regelungen. Die Leistungen sind daher ebenso wie andere Vermögensbestandteile außerhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Ist die Riesterrente vererbbar?
Hier muss man zwischen der eigentlichen Riesterrente und der statlichen Förderung unterscheiden. Die eigentliche Riesterrente, also das angesparte Kapital ist bis zum 85. Lebensjahr uneingeschränkt vererbbar. Bei den Zulagen gibt es Einschränkungen. Diese sind nur an den nicht getrennt lebenden Ehepartner weitervererbbar: Sofern dieser selbst einen Riesterertrag hat, fließt das ererbte Kapital des verstorbenen Ehepartners inkl. Förderanteil in den bestehenden Vertrag. Alle anderen Erben müssen die staatliche Förderung nach Eintritt des Erbfalls zurückzahlen. Der bis zum Erbfall bereits ausgezahlte Teil der Zulagen muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

