Förderung und Zulagen bei der Riester-Rente
Die Riester-Rente hat sich zur beliebtseten Form der privaten Altersvorsorge entwickelt, und ist für viele Menschen der Einstieg in die Vorsorge für den Ruhestand. Riestern eignet sich aufgrund der staatlichen Förderung für jedermann, und wegen der hohen Kinderzulage besonders für kinderreiche Familien. Im unteren Teil dieser Seite können Sie ihre persönliche Riester Zulage berechnen.
Die staatliche Riester-Förderung
Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge wird durch den Staat entweder in Form einer Zulage, oder eines steuerlichen Vorteils, dem Sonderausgabenabzug gefördert. Erweist sich im Rahmen der Günstigerprüfung die Riesterzulage als vorteilhaft, bekommt der Riester-Sparer die Zulage, andernfalls profitiert er im Rahmen seiner Steuererklärung vom Sonderausgabenabzug.
Grundzulage und Kinderzulage
Die Riesterzulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Seit 2008 gibt es bis zu 300€ an Kinderzulage pro Kind und Jahr, und bis zu 154€ an Grundzulage im Jahr. Die Höchstzulagen erreicht derjenige, welcher 4% seines Jahres-Brutto- Einkommens oder 2100€ (absoluter Höchstbetrag) in eine riester-förderfähige Anlage einzahlt. Niedrigere Einzahlungen werden entsprechend anteilig angerechnet. Um den Anspruch auf die Riesterzulagen zu erhalten, muss ein Sockelbetrag von mindestens 60€/im Jahr (5€/Monat) einbezahlt werden.
Riester-Zulagenrechner
Berechnen Sie hier direkt online, wie hoch Ihre Riester Zulage ist. Geben Sie dazu bitte die gefragten Daten ein. Um die Riesterförderung zu erhalten, muss man mindestens 4% des Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag einzahlen (Minimalförderung). Investiert man einen höheren Betrag (maximal 2.100€/Jahr), erhält man die Maximalförderung.

