Samstag, 04 Februar 2012
Schufa
Schufa Eintrag löschen
Online-Ratgeber für Verbraucher zum Thema Schufaeintrag und Kredit ohne Schufa.

Die Schufa: Fragen und Antworten

Die Schufa hat unter den Wirtschaftsauskunfteien eine herausragende Stellung, da sie Banken und Unternehmen mit sensiblen Daten von Milionen von Bundesbürgern versorgt. Erfahren Sie hier wie die Schufa arbeitet, wie man Einblick in seine Akte bei der Schufa erhält, oder wie man einen Schufaeintrag entfernen lassen kann, und damit seine Kreditwürdigkeit zurückerhält.

Schufa: Häufig gestellte Fragen

Der Begriff Schufa ist eine Abkürzung, und steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa ist ein Unternehmen der freien Wirtschaft, und untersteht daher keiner staatlichen Institution. Die Schufa unterliegt dem Datenschutzgesetz.

1. Welche Funktion hat die Schufa?

Die Schufa hat die Funktion einer Auskunftei. Kreditgeber stellen Anfragen an die Schufa bezüglich der Kreditwürdigkeit Ihrer Kunden. Die Schufa gibt den Kreditgebern Auskunft darüber, inwieweit ein Kreditnehmer voraussichtlich zukünftig in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig, und in der vertraglich festgelegten Höhe nachzukommen.

2. Wie arbeitet die Schufa?

Man muss sich die Schufa als riesige Datenbank vorstellen, welche im Besitz der Daten von ca. 60 Millionen Deutschen ist. Die Daten beziehen sich auf die Kreditwürdigkeit bzw. die finanzielle Situation der Deutschen. Die Daten stammen hauptsächlich von Schuldnerverzeichnissen, Datensätzen von Banken, öffentlichen Bekanntmachungen, Stromversorgern, Versandhäusern und Betreibern von Telekommunikationsdienstleistungen.

Die Schufa bekommt diese Daten bei Vertragsabwicklungen mit Kunden von den o.g. Gesellschaften gemeldet, und speichert diese Daten in Ihrer Datenbank. Kommt jetzt eine Anfrage einer Gesellschaft oder Bank bezüglich eines Neugeschäfts mit einem Kunden, kann die Schufa die anfragenden Unternehmen wiederum mit den gespeicherten Daten versorgen. Es handelt sich also um einen gegenseitigen Transfer von Daten. Die Schufa finanziert sich, indem sie von den Dienstleistungsunternehmen Geld für die Auskünfte erhält.

3. Beschafft sich die Schufa auch selbst Daten?

Die Schufa beschafft sich nur selbst Daten von öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, wie z.B. der Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte. Ansonsten verfügt die Schufa nur über die Daten, welche ihr von den Banken und Dienstleistungsunternehmen gemeldet werden.

4. Wie erfolgt die Erhebung der Verbraucherdaten durch die Schufa?

Dienstleistungsunternehmen verwenden in ihrem Geschäftsbetrieb sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Der Verbraucher unterschreibt bei einem Vertragsabschluss diese AGB, und akzeptiert damit die Weitergabe seiner persönlichen Daten an die Schufa. Der Verbraucher kann der Weitergabe seiner Daten an die Schufa auch widersprechen. Jedoch läuft er damit Gefahr, den gewünschten Ratenkredit, die Kreditkarte, oder den Dispokredit nicht zu erhalten.

5. Was ist die Bonität?

Die Bonität trifft eine Aussage über die Fähigkeit des Kreditnehmers, inwieweit dieser in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig, und in der vertraglich vereinbarten Höhe nachzukommen.

6. Wie erfolgt die Bestimmung der Bonität eines Kreditnehmers durch die Schufa?

Die Bestimmung der Bonität erfolgt durch den sog. Score. Der Score, hier am Beispiel des Kreditscores erklärt, ist ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse, der die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens repräsentiert, und diese nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert ermittelt. Auf Basis von Kreditnehmer-Merkmalen werden Punkte vergeben. Kreditnehmermerkmale sind Alter, Wohnort, Beruf, verfügbare Sicherheiten, Kreditausfälle der letzten Jahre, sowie sonstige Negativmeldungen. Negativmeldungen sind z.B. ein Ratenrückstand bei einem Kredit, Zahlungen mit einer ungedeckten Kreditkarte, geplatzte Schecks, unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungen usw.. Aufgrund dieser Merkmale werden Punkte vergeben. Diese werden gewichtet, und dann zu einer einzelnen Zahl, dem sog. Gesamtscore zusammengefasst.

Der Gesamtscore wird neben anderen Kriterien für die Entscheidung verwendet, einen Kredit zu vergeben, oder abzulehnen. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden. Scores werden allerdings nicht nur zur Kreditentscheidung an sich, sondern auch zur Festlegung der Kreditkonditionen verwendet.

7. Wie erfahre ich, welche Daten die Schufa von mir gespeichert hat?

Jedermann hat das Recht, Einblick in die eigenen, bei der Schufa gespeicherten Daten zu nehmen. Einblick in die eigenen Daten erhält man mit einer sog. Schufa-Eigenauskunft. Diese kann man gegen eine geringe Gebühr bei www.schufa.de online beantragen.

8. Was mache ich, wenn die Schufa-Eigenauskunft falsche Daten von mir enthält?

Sie haben als Verbraucher die Möglichkeit, nach den Paragraphen 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten zu verlangen. Dies ist sogar dringend anzuraten, da Sie sonst z.B. bei der Beantragung eines Kredites evtl. Nachteile haben, wenn die Schufaauskunft falsche Daten enthält. Die Schufa muss die „Richtigkeit“ Ihrer Daten beweisen. Kann Sie das nicht, muss der betroffene Eintrag gelöscht, oder gesperrt werden. Ein gesperrter Eintrag ist für "Anfragende" von außen nicht sichtbar.

9. Nach welchem Zeitraum werden Einträge bei der Schufa gelöscht?

  • Bonitätsanfragen: Schufaanfragen von Unternehmen und Banken sind lediglich 10 Tage lang auf der Schufaauskunft sichtbar.
  • Kredite: 3 Jahre nach vollständiger Rückzahlung.
  • Kredite bis zu 1.000€: Sofort nach Rückzahlung
  • Girokonten und Kreditkarten: Sofort nach Beendigung der Vertragsverhältnisse
  • Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte: 3 Jahre nach Erledigung
  • Negativeinträge: 3 Jahre nach Erledigung

10. Vorzeitige Löschung von Schufaeinträgen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer früheren Löschung des Eintrags, wenn die offene Summe weniger als 1.000€ beträgt. Benötigt wird dazu eine Bestätigung des Gläubigers, dass die Zahlung geleistet wurde, sowie eine Löschungsurkunde, welche man beim Amtsgericht erhält. Legt man diese beiden Dokumente der Schufa vor, wird der Eintrag daraufhin häufig gelöscht, und man erhält seine Kreditwürdigkeit zurück. Es darf jedoch kein laufendes Verfahren dagegenstehen. (Ansprüche anderer Gläubiger, Vollstreckungen, Pfändungen usw.) Mehr zur vorzeitigen Löschung von Schufaeinträgen: www.endlich-ohne-schufa.info.

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