Steuern
Steuern: Die Änderungen 2010
Steuern: Die Änderungen 2010
Mit dem Bürger-Entlastungsgesetz gibt es für die Bundesbürger ab 2010 einige wichtige Steueränderungen. Das neue Gesetz bringt überwiegend Vorteile. Die Steuerbelastungen reduzieren sich, man kann jetzt mehr über die Steuererklärung zurückholen. Einige 100€ zusätzlich lassen sich so für die meisten Arbeitnehmer bei der Steuererklärung 2010 herausholen.
Steuern: Die wichtigsten Änderungen für 2010 im Überblick
Insgesamt profitieren von der Gesetztesänderung alle Steuerzahler. Am meisten profitieren Inhaber der Steuerklasse 5, die geringsten Steuervorteile gibt es in Steuerklasse 3.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt für Alleinstehende auf 8.004 Euro, und für für Ehepaare auf 16.009 Euro im Jahr (bisher: 7.834 / 15.669 Euro). Einkommen bis zu dieser Höhe muss nicht versteuert werden.
Rente
Weniger Rentner müssen zukünftig eine Steuererklärung abgeben. Die Grenze, ab der Rentner ohne Steuerkarte eine Steuererklärung abgeben müssen, steigt von 7.834 auf 8.004 Euro (Rentnerehepaare: von 15.669 auf 16.009 Euro).
Krankenversicherung
Ab 2010 können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die der Grundversorgung dienen, (die Grundversorgung ist der gesetzlich vorgeschriebene Standard) in voller Höhe als Sonderausgaben abgesetzt werden. Allerdings gelten hier Höchstgrenzen. So darf der anzurechnende Betrag für Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre sowie nicht berufstätige, mitversicherte Partner 1900€ nicht überschreiten. Höchstens 2.800 dürfen Selbstständige, nicht berufstätige und privatversicherte Partner von der Steuer absetzen. Für Gesetzlich Krankenversicherte bedeutet dies, dass die Beiträge bis zu den genannten Höchstgrenzen vollständig absetzbar sind. Nicht dazu zählt allerdings der Beitragsanteil für das Krankengeld. Dies gehört seit 2009 nicht mehr zur Grundversorgung, sondern gilt als Extraleistung.
Privat Krankenversicherte müssen zunächst die Beiträge für die Extraleistungen, welche über die Grundversorgung hinausgehen herausrechnen. In der Summe sollten dennoch etwa 70% der Beiträge an die PKV als Sonderausgaben absetzbar sein. Die Versicherer müssen entsprechene Bescheinigungen ausstellen, aus denen die Trennung der Beitragszahlungen hervorgeht.
Sonstige Versicherungen
Der Sonderausgeben-Höchstbetrag für die Krankenversicherung gilt gleichzeitig auch für die übrigen Versicherungen. Wer den Höchstbetrag noch nicht erreicht hat, kann zudem auch noch seine private Haftpflichtversicherung, die private Unfallversicherung, sowie die Arbeitslosenversicherung als Sonderausgaben anrechnen lassen. Bislang konnte man die übrigen Versicherungen separat absetzten.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Kinder, deren Eltern Kindergeld beziehen, oder den Kinderfreibetrag nutzen, dürfen jetzt mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass der Kindergeldanspruch entfällt. Bisher durfte das Einkommen der Kinder 7680€ nicht überschreiten, ab 2010 sind es 8004€.
Unterhaltszahlungen
Mehr Steuerabzüge für Angehörige, die Unterhalt zahlen: Ab 2010 können auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, welche für den Unterhaltsempfänger geleistet wurden, steuerlich abgesetzt werden.
Steuererklärung und Beitragsbescheinigungen
Wichtig: Nur wer für 2010 eine Steuererklärung einreicht, kann von allen Vorteilen profitieren. Tipp: Um die Krankenversicherungsbeiträge absezten zu können, benötigt der Arbeitgeber die Beitragsbescheinigung der Krankenversicherung.
