Montag, 20 Mai 2013
Strom
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Zusammensetzung des Strompreis

Strompreise

Die Entwicklung der Strompreise in Deutschland geht seit 1999 kontinuierlich nach oben. 1999 kostete die Kilowattstunde Strom etwa 25pf. Heute (Anfang 2010) sind bereits über die 20c/kwh, die der Verbraucher berappen muss. Neben den in letzter Zeit regelmäßigen Preiserhöhungen der Stromanbieter hat auch der Staat zur Steigerung der Stromkosten beigetragen. Fast die Hälfte der Stromkosten sind Steuern und Abgaben.

So setzt sich der Strompreis zusammen

Die 1999 eingeführte Ökosteuer, die Zusatzkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), sowie die Kosten zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWKG) haben die Entwicklung der Strompreise mit beeinflusst. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% ist für den Anstieg der Stromkosten verantwortlich.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Man unterscheidet folgende drei Hauptbestandteile: die Kosten für die Stromerzeugung selbst, Netznutzungsentgelte, sowie Steuern und Abgaben.

Strompreise
Stromerzeugung

Auf die eigentliche Stromerzeugung entfallen nur etwas mehr als ein Viertel der Kosten. Der übrige Teil sind Netznutzungsentgelte sowie Steuern und Abgaben.

Netznutzungsentgelte

Als Netznutzungsentgelt bezeichnet man die Abgabe, die der Stromversorger für die Durchleitung des Stroms an den Netzbetreiber zahlen muss. Auf die Netznutzung entfallen etwa 25% der Stromkosten.

Konzessionsabgabe

Die Stromversorger müssen eine Gebühr an die Kommunen leisten, um öffentliche Wege benutzen zu können (sog. Wegerecht).

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist als Teil der Ökosteuer im Jahr 1999 eingeführt worden. Seit dem verteuert sie den Strompreis um 2,05c/kwh. Das sind gemessen an den Gesamtkosten etwa 9%.

EEG und KWKG

Mit der erstmals im Jahr 2000 eingeführten EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) Abgabe soll die Entwicklung von Erneuerbaren Energien (Wasserkraft, Photovoltaik, Windkraft etc.) gefördert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen (Erdöl, Erdgas, Kohle etc) zu verringern.

Das KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) wurde im Jahr 2002 eingeführt, und soll die Energiegewinnung aus der sog. Kraft-Wärme-Kopplung fördern. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird Restenergie, welche bei der Stromherstellung abfällt, in Nutzwärme umgewandelt und zum Heizen verwendet. Die Umlagen aus EEG und KWKG machen zusammen etwa 6% der Stromkosten aus.

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