Freitag, 03 September 2010

Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich
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Invalidität und Gliedertaxe


Invaliditätsleistung und Gliedertaxe

Die Gliedertaxe bezeichnet bei der Privaten Unfallversicherung den Invaliditätsgrad bei Verlust, oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteiles.

Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme bezieht sich immer auf eine Invalidität von 100%. Im Versicherungsfall wird bei einer Unfallversicherung anhand der Gliedertaxe die Auszahlungssumme anteilig ermittelt.

Berechnung der Invaliditätsleistung

Die ausgezahlte Leistung errechnet sich aus der Grundsumme, der vereinbarten Progression, sowie dem Prozentsatz der Invalidität, der sich aus der Gliedertaxe ergibt.

Hierzu ein Rechenbeispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000€ und einer gewählten Progression von 225% würde im Versicherungsfall eine Summe von 225.000€ (bezogen auf 100% Invalidität) entstehen. Bei einer Invalidität von 40% würde der Versicherungsnehmer (bei Einmalzahlung) somit 90.000€ erhalten.

Beispiel-Gliedertaxe

Eine Gliedertaxe kann je nach Tarif der Unfallversicherung unterschiedliche Werte ausgeben. Die hier aufgeführte Gleidertaxe dient nur Demo-Zwecken. Viele moderne Tarife der Unfallversicherung verfügen über eine stark verbesserte Gliedertaxe.


Gliedertaxe

Körperteil Invaliditätsgrad Körperteil Invaliditätsgrad
eines Armes im Schultergelenk 70% eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60% einer Hand im Handgelenk 55%
eines Daumens 20% eines Zeigefingers 10%
eines anderen Fingers 5% eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60% eines Beines bis unterhalb des Knies 50%
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45% eines Fußes im Fußgelenk 40%
einer großen Zehe 5% einer anderen Zehe 2%
eines Auges 50% des Gehörs auf einem Ohr 30%
des Geruchs 10% des Geschmacks 5%


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