Freitag, 03 September 2010

Unfallversicherung

Unfallversicherung Vergleich
Unabhängiger Vergleich mit ausführlicher Online-Beratung zur privaten Unfallversicherung.

Wann zahlt eine Unfallversicherung?


Versicherungsfall tritt bei Invalidität durch Unfall ein

Die private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Doch wann genau zahlt eine Unfallversicherung eigentlich? Bei der privaten Unfallversicherung tritt der Versicherungsfall ein, wenn es bei Jemandem zu einer dauerhaften Schädigung der Gesundheit durch einen Unfall kommt (Invalidität).



Das Wort Unfall definiert sich dabei wie folgt:

"Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf einen Menschen unvermutet einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden, oder gar zum Tod führt. Einem Unfall liegt immer eine Unfall-Ursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen hervorgerufen wird."

Zahlung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung

Bedingung für den Versicherungsfall ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die durch einen Unfall verursacht wurde. Wenn es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen (Invalidität) kommt, erfolgt die Auszahlung der Invaliditätssumme.

Die Höhe der Auszahlung (Invaliditätsleistung) richtet sich nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe bemessen wird. Die Bemessung der Invalidität beim Verlust von geistigen Fähigkeiten wird anhand eines ärztlichen Gutachtens festgelegt.

Eintreten des Versicherungsfalls richtet sich nach Tarif

Wann der "Unfall" versicherungsrechtlich eintritt, bestimmen die in der Versicherungspolice vereinbarten Leistungen. Je nach dem, wie die Unfallpolice abgeschlossen wurde, kann es bereits bei kleineren Verletzungen zu einer Auszahlung durch die Unfallversicherung kommen. Man spricht hier von einer Teilinvalidität.

Wenn z.B. eine 25%ige Teilinvalidität vorliegt, dann erhält der Versicherte aus seiner Unfallversicherung auch die entsprechend anteilige Leistung, sofern die Teilinvalidität zu den Einschlüssen des Versicherungsvertrags gehört. Häufige Beispiele für eine Teilinvalidität sind leichtere Verletzungen, die jedoch den Betroffenen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken: Meniskussriss, Kreuzbandriss, sowie leichtere Brand-, Schnitt-, oder Stoßverletzungen.


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