Wann zahlt eine Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Doch wann genau zahlt eine Unfallversicherung eigentlich? Die private Unfallversicherung zahlt, wenn es bei jemandem zu einer dauerhaften Schädigung der Gesundheit durch einen Unfall kommt (Invalidität).
Das Wort Unfall definiert sich dabei wie folgt:
"Ein Unfall ist ein von außen plötzlich auf einen Menschen unvermutet einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden, oder gar zum Tod führt. Einem Unfall liegt immer eine Unfall-Ursache zugrunde, die durch Fremdeinwirkung, technisches oder menschliches Versagen hervorgerufen wird."
Zahlung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
Bedingung für den Versicherungsfall ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die durch einen Unfall verursacht wurde. Wenn es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen (Invalidität) kommt, erfolgt die Auszahlung der Invaliditätssumme.
Die Höhe der Auszahlung (Invaliditätsleistung) richtet sich nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe bemessen wird. Die Bemessung der Invalidität beim Verlust von geistigen Fähigkeiten wird anhand eines ärztlichen Gutachtens festgelegt.
Eintreten des Versicherungsfalls richtet sich nach Tarif
Wann der "Unfall" versicherungsrechtlich eintritt, bestimmen die in der Versicherungspolice vereinbarten Leistungen. Je nach dem, wie die Unfallpolice abgeschlossen wurde, kann es bereits bei kleineren Verletzungen zu einer Auszahlung durch die Unfallversicherung kommen. Man spricht hier von einer Teilinvalidität.
Leistung bei Teilinvalidität
Wenn z.B. eine 25%ige Teilinvalidität vorliegt, erhält der Versicherte aus seiner Unfallversicherung auch die entsprechend anteilige Leistung, sofern die Teilinvalidität in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurde. Häufige Beispiele für eine Teilinvalidität sind leichtere Verletzungen, die jedoch den Betroffenen in seiner Bewegungsfreiheit einschränken: Meniskussriss, Kreuzbandriss, sowie leichtere Brand-, Schnitt-, oder Stoßverletzungen.

