Freitag, 03 September 2010

Vertragskündigung

Vorlage Kündigung
Fachinformationen und Vorlagen für Verbraucher zum Thema Vertrag und Vertragskündigung.

Kündigung einer Versicherung


Versicherungsverträge haben meist Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen

Ein Wechsel des Versicherers beinhaltet natürlich die Kündigung der alten Versicherung. Bei der Kündigung einer Versicherung sind Faktoren, wie Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen zu beachten. Vor der Kündigung einer Versicherung ist es daher immer sinnvoll, einen Blick in die ausgehändigten Vertragsbedingungen zu werfen, da dort die genauen Angaben zu Fristen und Laufzeiten aufgeführt sind.

Ordentliche und Außerordentliche Kündigung einer Versicherung

Bei der Kündigung einer Versicherung unterscheidet man zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung, (auch genannt Kündigung aus wichtigem Grund).

Ordentliche Kündigung einer Versicherung

Die ordentliche Kündigung bezeichnet die Kündigung nach Ablauf. Gemeint ist damit die bei Vertragsabschluss vereinbarte Mindestlaufzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist. Bei Sachversicherungen, wie z.B. der Hausrat-, Rechtsschutz-, oder privaten Haftpflichtversicherung beträgt die Mindestlaufzeit i.d.R. ein Jahr, insofern nichts anderes in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. Zusätzlich zur Laufzeit beinhalten die Verträge Kündigungsfristen. Bei Sachversicherungen betragen diese i.d.Regel drei Monate zum Jahresende. In diesem Fall wäre eine Kündigung das erste Mal 9 Monate nach Abschluss des Vertrages möglich, der Ablauf wäre durch die Kündigungsfrist entsprechend drei Monate später, also nach einem Jahr.

Mit "Jahr" ist aber nicht immer das Kalenderjahr, sondern häufig das Versicherungsjahr gemeint, was vom Kalenderjahr abweichen kann. Deshalb sollte man die Angaben zu Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen nicht automatisch auf das Kalenderjahr beziehen. Von welchem "Jahr" die Versicherungsgesellschaft nun ausgeht, kann man den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Außerordentliche Kündigung einer Versicherung

In bestimmten Fällen lassen sich Versicherungen außerordentlich, d.h. außerhalb der normalen Bedingungen und Fristen kündigen.

Kündigung einer Versicherung nach einem Schadensfall

Die Abwicklung eines Schadensfalles berechtigt den Versicherungsnehmer ebenfalls zur vorzeitigen Auflösung seines Versicherungsvertrages. Hierbei kommt es aber nicht darauf an, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wurde oder nicht.



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Kündigung nach einer Beitragserhöhung ohne Erweiterung der Leistung

Die Gesetzgebung erlaubt dem Verbraucher nach einer allgemeinen Tariferhöhung der Versicherung, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Gewöhnlich bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Tariferhöhung das Vertragsverhältnis beenden kann.

Kündigung durch Wegfall des versicherten Risikos

Fällt das zu versichernde Risiko weg, wie z.B. der zu versichernde Hausrat aufgrund einer Wohnungsauflösung, kann man seine Hausratversicherung ohne die Einhaltung einer Frist kündigen. Ebenso ist ein Versicherungsnehmer, der in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechselt, nicht mehr länger an seine private Krankenversicherung gebunden. In Deutschland gibt es in der Krankenversicherung keine Doppelversicherung. Weist der Versicherungsnehmer die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung nach, tritt automatisch die Kündigung der privaten Krankenversicherung in Kraft. Eine Kündigungsfrist entfällt hier.


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