Fachinfos & Steuern
Vertragskündigung
Vertragskündigung im Finanzbereich
Vertragskündigung
Vertragskündigung im Finanzbereich
Vertragskündigung im Finanzbereich
Bei Verträgen im Finanzbereich gibt es abhängig von der Art des Vertrages bestimmte Voraussetzungen, damit die Kündigung abgewickelt werden kann. Dazu gehören zunächst die üblichen Laufzeiten und Fristen. Für Verbraucher ist es zudem immer vorteilhaft, vor der Kündigung bestimmter Finanzverträge einige Punkte zu bedenken.
Die folgende Übersicht ist nicht abschließend, da sich viele Details nur aus den jeweiligen Vertragsbedingungen ergeben (meist die AGB der Unternehmen).
www.vorlagenflat.de
Besonderheiten bei der Kündigung von Finanzverträgen
| Vertrag | Fristen/Laufzeiten | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Girokonto | keine | Bei Schließung des alten Kontos sollten alle Kontobewegungen auf das neue Konto umgeleitet worden sein. Besonders Lastschriftabbuchungen, die auf ein gekündigtes Konto treffen, verursachen hohe Gebühren, die Ihnen die Bank sonst nachbelastet. | Depot | keine | Keine Auflösungsgebühr bezahlen! Banken, die eine Gebühr für eine Depotauflösung einbehalten wollen, handeln rechtswidrig. Zins- und Steuerbescheinigungen aushändigen lassen, wenn nicht schon geschehen. |
| Vermögenswirksame Leistungen | Sperrfrist von 6 Jahren | Die Auflösung eines VL-Vertrages ist grundsätzlich jederzeit möglich. Jedoch geht bei einer Kündigung während der Sperrfrist der Prämienanspruch verloren. Bereits erhaltene Prämien müssen zurückgezahlt werden. |
| Kreditkarten | Im Prinzip gibt es keine festen Laufzeiten. Zu beachten sind evtl. die Restlaufzeiten bei Zusatzleistungen, wie z.B. einer Versicherung. | Die Kündigung einer Kreditkarte wird erst rechtswirksam, sobald ein bestehender Saldo zurückgeführt wurde. |
| Ratenkredite | Ratenkredite haben bei Abschluss festgelegte Laufzeiten, allerdings haben Verbraucher das Recht, sog. Verbraucherdarlehen (damit sind auch Raten/Kleinkredite gemeint), vorzeitig abzulösen. Bei Ratenkrediten beträgt die Kündigungsfrist meist drei Monate. | Die Kündigung eines Ratenkredites bedeutet die vollständige Rückführung des Kredites in einer Summe, oder die Umschuldung durch einen anderen Anbieter. |
| Tagesgeldkonten | keine | Zins- und Steuerbescheinigungen aushändigen lassen, wenn nicht schon geschehen. Zudem sollte der Freistellungsauftrag gelöscht, und bei der neuen Bank eingereicht werden. |
| Festgeldkonten | Laufzeit entsprechend der Festgeldeinlage | Zins- und Steuerbescheinigungen aushändigen lassen, wenn nicht schon geschehen. Zudem sollte der Freistellungsauftrag gelöscht, und bei der neuen Bank eingereicht werden. |
| Strom, Gas | Es gibt Verträge mit - und ohne feste Laufzeiten. Dies muss den einzelnen Vertragsbedingungen entnommen werden. Ebenso ist es mit den Kündigungsfristen. | Bei einem Anbieterwechsel sollte abgesehen von einer Ausnahme, niemals der alte Anbieter selbst gekündigt werden. Dies übernimmt der neue Anbieter automatisch. Bei Laufzeitverträgen sollte die Kündigungsfrist nicht verpasst werden, sonst droht Verlängerung. |
| DSL, Telefon, Handy | Standardmäßig haben diese Verträge (insofern Laufzeitverträge bestehen), eine Mindestlaufzeit von bis zu 24 Monaten, und eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten. Man sollte die Vertragsbedingungen genau lesen. | Die Kündigungsfrist nicht vergessen! Viele Veträge verlängern sich nach verpasster Kündigungsfrist um 12 Monate. |
| Sachversicherungen (Hausrat-, Rechtsschutz-, Haftpflichtversicherung ect.) |
Mindestlaufzeit meist ein Jahr, Kündigungsfrist meist ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. | Die Besonderheiten zur Kündigung von Versicherungen sind hier beschrieben. |
Mehr zu Vertrag & Kündigung
Gasanbieter Wechsel
Der Gasanbieter-Wechsel ist einfach und in wenigen Schritten erledigt. Wir haben für sie eine kurze Anleitung zusammengestellt.
1. Gasverbrauch... weiterlesen
Stromanbieter Wechsel
Der Stromanbieter-Wechsel ist einfach und schnell erledigt. Wir haben für sie eine kurze Anleitung zusammengestellt.
1. Stromverbrauch ermitteln
Ihren... weiterlesen
KfZ-Versicherung Sonderkündigungsrechte
Üblicherweise kann eine KfZ-Versicherung nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, also zum 30.11., gekündigt werden.
KfZ-Versicherung... weiterlesen
Die Schufa: Fragen und Antworten
Die Schufa hat unter den Wirtschaftsauskunfteien eine herausragende Stellung, da sie Banken und Unternehmen mit sensiblen Daten von Milionen von... weiterlesen
