Samstag, 04 Februar 2012
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Geld clever anlegen - Fachinfos und Anlagetipps zum Thema Vermögenswirksame Leistungen.

Vermögenswirksame Leistungen FAQ

Vermögenswirksame Leistungen FAQ

Hier haben wir häufig gestellte Fragen zum Thema Vermögenswirksame Leistungen für Sie beantwortet. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Anlage in Vermögenswirksamen Leistungen an.

Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Grundlage für die vermögenswirksamen Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz. Dabei handelt es sich um ein vom Staat gefördertes Programm zur privaten Vermögensbildung. Je nach Tarif oder Arbeitsvertrag erhalten Arbeitnehmer regelmäßige Geldleistungen, die vom Arbeitgeber direkt auf den dafür abgeschlossenen Vertrag überwiesen werden.

Welche staatlichen Förderungen bekommt man als VL-Sparer?

Gefördert werden VL durch die so genannte Arbeitnehmersparzulage. Die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenze beträgt 20.000 € für alleinstehende Personen und 40.000 € für zusammenveranlagte Ehegatten. Für VL-Bausparverträge gelten niedrigere Einkommensgrenzen, die 17.900 € bei Alleinstehenden und 35800 € bei Verheiraten betragen.

Das zu versteuernde Einkommen wird jedoch durch anzurechnende Werbungskosten gesenkt. Das bedeutet, dass es in einem Grenzfall, d.h, wenn das Einkommen knapp über der Einkommensgrenze liegt, sich der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage eventuell doch lohnt. VL-Sparer, die einen Bausparvertrag abschließen, erhalten zudem noch die Wohnungsbauprämie. ...Mehr zur Wohnungsbauprämie

Wie kann man Vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Möglich sind derzeit fünf Sparformen. Dazu zählen Fondssparpläne, Bausparverträge, Banksparverträge, Lebensversicherungen, sowie die Tilgung von Baudarlehen. Allerdings erhält man die staatliche Förderung nur auf Fondssparpläne, Bausparverträge, sowie die Tilgung von Baudarlehen.

Wie lange ist die Laufzeit bei Vermögenswirksamen Leistungen?

VL-Verträge haben eine Mindestlaufzeit (Sperrfrist) von sieben Jahren, in denen man nicht prämienunschädlich verfügen kann. Das bedeutet, dass man einen VL-Vertrag zwar vorzeitig auflösen kann, in dem Fall aber keinen Anspruch auf die staatliche Förderung hat.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 8,8% auf Beiträge von maximal 512 Euro im Kalenderjahr. Für Fondssparverträge beträgt sie 20% für Beiträge, die 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Wie erhält man die Vermögenswirksamen Leistungen?

Da nur der Arbeitgeber auf Ihren VL-Vertrag einzahlen darf, müssen Sie einen VL-fähigen Vertrag abschließen, und dem Arbeitgeber die Kontodaten für die monatliche Überweisung mitteilen. Selbst wenn man als VL-Sparer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage hat, lohnt sich der Abschluss eines VL-Vertrags trotzdem. Denn so bekommt man zumindest die monatlichen Zahlungen vom Arbeitgeber.

Erhält jeder Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen?

Das hängt vom Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag ab. In den meisten Arbeitsverträgen ist die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen zwar möglich, jedoch wird dies nicht von jedem Arbeitgeber umgesetzt. Einige Arbeitgeber zahlen die VL anteilig. In manchen Branchen (z.B. Metall- und Elektro-Industrie) gibt es anstelle der Vermögenswirksamen Leistungen die so genannten Altersvorsorgewirksamen Leistungen AVWL.

Wie wird die Arbeitnehmersparzulage beantragt?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt der Anleger im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Gesellschaft, bei der man seine Vl anlegt, überlässt dem Kunden einmal jährlich eine Bescheinigung, aus der die Einzahlungen aus dem VL-Vertrag hervorgehen. Das Finanzamt setzt dann auf dieser Basis die Sparzulage fest. Ausgezahlt wird diese allerdings erst am Ende der für VL üblichen Mindestlaufzeit von 7 Jahren.

Sollte man sich eher für einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan entscheiden?

Dies hängt zum einen von den zukünftigen Plänen des VL-Sparers, und zum anderen von der persönlichen Anlage-Risikobereitschaft ab. Der Fondssparvertrag bietet die Chancen auf eine höhere Rendite, während beim Bausparverrag Sicherheit im Vordergrund steht.

Der Bausparvertrag bietet zudem die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten, welches man z.B. für die Finanzierung einer Immobilie, oder eine Renovierungsmaßnahme am Wohneigentum verwenden kann. Der Fondsparplan hat wiederum den Vorteil, dass die Verwendung der Mittel nicht zweckgebunden ist. Daher eignet er sich für Anleger, die sich über die spätere Verwendung der Mittel noch nicht im Klaren sind.

Kann man auch Vermögenswirksame Leistungen anlegen, wenn der Arbeitgeber nichts dazu zahlt?

In diesem Fall kann man trotzdem VL anlegen, indem man einen Teil des eigenen Gehalts als VL-Sparbeitrag verwendet. Wichtig ist nur, dass die Beiträge direkt vom Arbeitgeber auf den VL-Vertrag überwiesen werden.

Kann man einen VL-Vertrag vorzeitig auflösen?

Prinzipiell läßt sich ein VL-Vertrag jederzeit kündigen. Wer für seinen Vertrag keine Arbeitnehmersparzulage erhält, hat hierdurch keinen Nachteil. Hat man jedoch schon mal die Arbeitnehmersparzulage erhalten, muß diese im Falle einer vorzeitigen Kündigung (d.h. vor Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren) zurückgezahlt werden.

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