Freitag, 03 September 2010

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen
Geld in VL anlegen: ausführliche Onlineberatung zum Thema Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen anlegen

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeberzahlungen und staatliche Förderung machen Vermögenswirksame Leistungen attraktiv. Die Übersicht zeigt, wie Sie Vermögenswirksame Leistungen anlegen können, und welche Förderung Sie erhalten. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Anlage in Vermögenswirksamen Leistungen anfordern.



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Vermögenswirksame Leistungen - Anlageformen und Prämien
Anlage-/ Sparform Arbeitnehmer-Sparzulage Förderbetrag (b. Volleinzahlung) Einkommensgrenzen z.vst. Ek. in € ledig/verheiratet Rendite, Chancen und Risiken
Fondsparplan ja 72€/Jahr 20000/40000 hohe Renditechance bis 8%/ moderates Risiko
Bau-Darlehen Tilgung ja 43€/Jahr 17900/35800 abhängig vom Darlehens-Zins/kein Risiko
Bank-Sparplan nein -   2-5% variabel geringes Risiko
Lebensversicherung nein -   2-3%/sehr geringes Risiko
Bausparvertrag nein 43€/Jahr 17900/35800 bis 4%/sehr geringes Risiko


Vermögenswirksame Leistungen - Geld ohne Eigenaufwand anlegen

Vermögenswirksame Leistungen sind ein staatlich gefördertes Programm zur Unterstützung der privaten Vermögensbildung. Vermögenswirksame Leistungen - kurz VL sind eine Leistung des Arbeitgebers, und werden meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart. Daher ist es für Arbeitnehmer besonders attraktiv, Vermögenswirksame Leistungen anzulegen. VL haben eine feste Laufzeit, die 7 Jahre beträgt. 6 Jahre werden die monatlichen Einzahlungen geleistet, im letzten Jahr ruht das Kapital.

Attraktive staatliche Förderung von VL

Ein zusätzlicher Anreiz besteht in der staatlichen Förderung von VL. Einmal im Jahr erhält der Sparer vom Staat die Arbeitnehmersparzulage. Wer seine VL in Bausparen anlegt, erhält mit der Wohnungsbauprämie einen weiteren staatlichen Bonus. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie man Vermögenswirksame Leistungen anlegen kann. Wie in der Übersicht zu sehen ist, wird aber nur der Fondsparplan, der Bausparvertrag, sowie die Tilgung von Baufinanzierungen staatlich gefördert.

 

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