Mit einem Fondssparplan wird VL anlegen besonders lukrativ und flexibel. Da die Arbeitnehmersparzulage bei Fondssparen nicht zweckgebunden ist, kann der Anleger seine Vermögenswirksamen Leistungen frei verwenden. Vl anlegen ist meist ohne Eigenaufwand möglich, denn die monatlichen Beiträge übernimmt häufig der Arbeitgeber.
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Aufgrund der niedrigen Vertragskosten eignet sich das Angebot der Frankfurter Fondsbank besonders gut für Sparer, die Vermögenswirksame Leistungen in einen Fondsparplan anlegen möchten. Ihre VL-Anlage wird mit dem Angebot der Frankfurter Fondsbank besonders günstig. Bei diesen VL-Fonds sparen Sie den kompletten Ausgabeaufschlag.
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Vertragskosten
Kosten entstehen dem Anleger in Form des Ausgabeaufschlages, den Verwaltungs- und Managementgebühren, welche kontinuierlich anfallen, sowie den Depotgebühren (üblicherweise ein jährlicher Festbetrag). Da bei einem VL-Fondsparplan die Fondanteile mit der monatlichen Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen gekauft werden, stellt der Ausgabeaufschlag den mit Abstand größten Kostenfaktor dar. Wenn der Ausgabeaufschlag vollständig an den Anleger durchgereicht wird, wirkt er sich deutlich negativ auf die Rendite der VL-Anlage aus.
Fondanlage: Chancen und Risiken
Wer in Fonds investiert, ist sich des Risikos bewußt, daß Konjunktur und Weltwirtschaft Einfluss auf die Wertentwicklung eines Fonds haben können.
Auf längere Sicht gesehen ist die Fonds-Anlage aber dennoch die ertragreichste Variante der Vermögensbildung. Fondsvermögen haben in den letzten Jahrzehnten trotz regelmäßiger weltwirtschaftlicher Schwankungen durchschnittliche Wertsteigerungen von 8% erfahren.
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Mit dem Freistellungsauftrag können sich Anleger von der Abgeltungssteuer teilweise oder vollständig befreien lassen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Freistellungsauftrag vom Anleger gestellt, und zudem möglichst optimal ausgenutzt wird. Von der Abgeltungssteuer befreit sind Kapitaleinkünfte... weiterlesen
Kapitalerträge werden seit dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25% besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggfls. Kirchensteuer. Die Nettobelastung liegt somit bei etwa 28%. Die Abgeltungssteuer ist vom eigenen Einkommensteuersatz unabhängig. Besserverdienende, deren eigener... weiterlesen