
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für die meisten Menschen im Alter keine ausreichende Versorgung mehr. Mit dem Abschluss einer Riester-Rente können Sie die entstehende Versorgungslücke schließen. Mit unserem Vergleich zur Riester-Rente helfen wir Ihnen, die geeignete Anlageform zu finden. Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot zur Riester-Vorsorge an. Zum Ratgeber
Inhaltsverzeichnis
- 1 Online beantragen
- 2 Vorteile der Riester-Rente
- 3 Nachteile
- 4 Wer erhält Riester-Zulagen?
- 5 Zulagenrechner
- 6 Für wen lohnt ein Abschluss?
- 7 Wie erhalte ich die Förderung?
- 8 Wann ist ein Vertrag förderfähig?
- 9 Welche Sparformen gibt es
- 10 Worauf achten beim Vergleich?
- 11 Ist eine Pfändung möglich?
- 12 Kann ich das Geld vererben?
Online beantragen
Die auf dem Markt angebotenen Tarife unterscheiden sich hinsichtlich Sparziel, Flexibilität, Renditeerwartungen und Vertragskosten. Wählen Sie Ihren Sparvertrag sorgfältig aus, indem Sie verschiedene Tarife der Riester-Rente vergleichen.
- 1. Prüfen Sie zunächst, ob Sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören, also Riesterzulagen beantragen können.
- 2. Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Sparform am besten für Ihre Sparziele geeignet ist.
- 3. Nutzen Sie unseren Riester-Vergleich, und stellen Sie verschiedene Angebote gegenüber. Geben Sie hierzu bitte die Daten in den Riester-Rechner ein. Klicken Sie anschließend auf „Vergleich anfordern“.
- 4. Es besteht im Anschluss die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit einem professionellen Versicherungsberater. Dort können Sie sich in einem persönlichen Gespräch zum Thema Riester-Rente beraten lassen.
Vorteile der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist Deutschlands private Altersvorsorge Nr. 1. Bereits 15 Millionen Bundesbürger haben sich für einen Riestervertrag entschieden. Riestern kombiniert überschaubare monatliche Sparraten mit attraktiven Renditechancen sowie staatlichen Zulagen. Die Argumente sprechen für sich.
- Kein Verlustrisiko – Sie erhalten im Rentenalter zumindest die ersparten Beiträge ausgezahlt
- Vater Staat zahlt drauf – attraktive staatliche Förderungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen (z.B. Kinderzulage von 300€ pro Kind und Jahr)
- Auch für den kleinen Geldbeutel – Beiträge schon ab 5€ pro Monat
- Große Auswahl an Verträgen – ob Fondsparplan, Banksparvertrag oder Rentenversicherung – die Auswahl ist groß
- Flexibel – Sparer können ihre gewählte Anlageform wechseln
- Sicher vor Pfändungen und Hartz4 – Riesterverträge können nicht gepfändet werden. Keine Anrechnung des Guthabens auf Hartz4 oder Arbeitslosengeld
Nachteile
Nicht alle Bedingungen sind optimal. So müssen die Erträge im Alter (wie übrigens bei allen anderen Geldanlagen auch) zum Teil versteuert werden.
- Zugriff auf das ersparte Kapital erst ab dem 60. Lebensjahr möglich
- Nicht für Selbstständige und Freiberufler (es sei denn sie zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein)
- Teilweise nachgelagerte Besteuerung der Erträge im Alter
Wer erhält Riester-Zulagen?
Die Riester-Zulagen erhält, wer als “förderfähig” gilt. Die Riesterförderung erhalten grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Zum förderfähigen Personenkreis gehört z.B.
- Angestellte / Arbeitnehmer
- pflichtversicherte Selbstständige
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Eltern im Rahmen von Kindererziehungszeiten
- Amtsträger (Beamte, Richter, Soldaten)
Zulagenrechner
Bei der Riesterrente gibt es zwei Arten der Förderung, die Zulagenförderung, sowie einen Steuervorteil in Form des Sonderausgabenabzugs. Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Seit 2008 gibt es bis zu 300€ an Kinderzulage pro Kind und Jahr, und bis zu 154€ an Grundzulage im Jahr. Die zweite Form der staatlichen Förderung ist der Sonderausgabenabzug. Durch ihn muss für das Einkommen, welches für die riesterfähige Altersvorsorge aufgewendet wird, keine Steuern gezahlt werden. Die Beiträge können vom Riester-Sparer in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Tipp: – nutzen Sie unseren Riester-Förderrechner. Ermitteln Sie welche Riester-Zulagen Ihnen zustehen und wie hoch diese ausfallen
Für wen lohnt ein Abschluss?
Grundsätzlich lohnt sich “Riestern” für alle förderungsberechtigten Personen. Aufgrund der Kinderzulagen lohnt sich die Riesterrente für Familien mit Kindern natürlich besonders. Für nach dem 01.01.2008 geborene Kinder kann eine jährliche Kinderzulage von 300€ beantragt werden. Ermitteln Sie mit unserem Riester-Förderrechner, welche Zulagen Sie erhalten, und wie hoch diese ausfallen.
Wie erhalte ich die Förderung?
Voraussetzung für 100% der staatlichen Zulagen ist, dass der Förderberechtigte den Mindesteigenbeitrag nicht unterschreitet. Ab dem Jahr 2008 liegt dieser bei 4% Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens. Maximal können 2.100 Euro an Beitragszahlungen im Jahr gefördert werden (Förderhöchstbetrag). Wer nur wenig Geld auf die Seite legen kann, kann trotzdem riestern. Um die Riesterzulagen zu erhalten, muss ein Sockelbetrag von mindestens 60€ pro Jahr (das entspricht 5€ / Monat) einbezahlt werden. Allerdings erhält man die Förderungen dann nur anteilig. Voraussetzung für 100% der staatlichen Zulagen ist, dass der Förderberechtigte den Mindesteigenbeitrag nicht unterschreitet.
Zulagen beantragen
Um die staatliche Förderung zu erhalten, reicht es nicht, nur einen förderungsfähigen Altersvorsorgevertrag abzuschliessen. Der Sparer muss zudem bei seinem Riester-Anbieter einen Antrag auf staatliche Altersvorsorgezulage stellen. Seit 2005 kann man einen Dauerzulageantrag stellen. Hierduruch ist es nicht mehr notwendig, den Antrag auf Riesterförderung jedes Jahr zu erneuern. Der Anspruch auf die Zulage entsteht erst mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Beiträge zum Vertrag geleistet wurden.
Wann ist ein Vertrag förderfähig?
Ein Sparvertrag muss für die Riesterförderung zertifiziert sein. Das bedeutet, dass der Sparvertrag von der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde voher eingehend geprüft wird, bevor er für die Riesterförderung zugelassen wird. Demnach muss ein zertifizierter Vertrag folgende Kriterien erfüllen:
- In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden können.
- Das angesparte Kapital muss pfändungssicher sein. Es darf während der Ansparphase nicht beleihbar sein.
- Es muss möglich sein, das bisher gesparte Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen.
- Der Riester-Sparer muss regelmäßig Informationen zu seinem angesparten Kapital erhalten.
- Die Kapitalentnahme für Wohneigentum (Wohn-Riester) muss dem Anleger vertraglich eingeräumt werden.
- Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag dürfen erst bei Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. dem Beginn einer Altersrente erbracht werden.
- Dem Anleger darf kein Verlust entstehen. Es muss daher garantiert sein, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden können.
- Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen monatlichen Leistung erfolgen.
Welche Sparformen gibt es
Ob klassischer Bank-Sparvertrag, Fondsparplan oder klassische Lebensversicherung. Die Riester-Rente bietet für jedes Sparziel den passenden Vertrag. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Sparformen es gibt, und für welche Lebenssituation welcher Riester-Sparvertrag geeignet ist.
Worauf achten beim Vergleich?
Orientieren Sie sich bei der Auswahl des geeigneten Riestervertrages an Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Grundsätzlich haben Geld- und Kapitalanlagen, welche eine höhere Rendite erwarten lassen, auch ein größeres Verlustrisiko. Umgekehrt bieten risikofreie Anlageformen meist eine geringere Rendite. Unser Riester-Rente-Vergleich bietet Ihnen eine gute Orientierung, welcher Sparvertrag zu Ihnen passt.
Die Riester-Rente als Fondsparplan erzielt die höchste Rendite von allen möglichen Anlageformen. Jedoch bringen Fondsanlagen bekanntermaßen Risiken mit sich. Sinkende Kurse wirken sich meist auf einen Zeitraum von wenigen Jahren aus. Ab einer Anlagedauer von mindestens 10 Jahren gibt es bei Fonds jedoch erfahrungsgemäß keine Verluste mehr, die den Wert des Investments insgesamt schmälern. Riester Fonds eignen sich deshalb nicht für kurze Laufzeiten.
Der Riestervertrag sollte bereits bei Eintritt in das Berufsleben abgeschlossen werden. Je früher der Riestervertrag abgeschlossen wird, desto mehr Beiträge können angespart werden. Entsprechend höher wird das angesparte Riester-Vermögen, aus dem im Alter die Rentenzahlungen entnommen werden.
Riesterverträge lassen sich so abschließen, dass eine Auszahlung bereits mit 60 Jahren erfolgen kann. Dies ist nicht nur vorteilhaft, sondern auch sinnvoll. Erfahrungsgemäß ist nur noch jeder Vierte mit über 60 Jahren beruflich aktiv. Dreiviertel der über 60-jährigen scheiden meist aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben aus.
Ist eine Pfändung möglich?
Hier ist zwischen der Ansparphase und der Auszahlungsphase zu unterscheiden. In der Ansparphase ist das Riestervermögen nicht pfändbar. In der Auszahlungsphase hingegen gelten für die Riester-Altersvorsorge wiederum keine gesonderten Regelungen. Die Leistungen sind daher ebenso wie andere Vermögensbestandteile außerhalb der Pfändungsfreigrenzen pfändbar.
Kann ich das Geld vererben?
Hier muss man zwischen der eigentlichen Rente und der staatlichen Förderung unterscheiden. Das angesparte Kapital ist bis zum 85. Lebensjahr uneingeschränkt vererbbar. Bei den Zulagen gibt es Einschränkungen. Diese sind nur an den nicht getrennt lebenden Ehepartner weitervererbbar. Sofern dieser selbst einen Riesterertrag hat, fließt das ererbte Kapital des verstorbenen Ehepartners inkl. Förderanteil in den bestehenden Vertrag. Alle anderen Erben müssen die staatliche Förderung nach Eintritt des Erbfalls zurückzahlen. Der bis zum Erbfall bereits ausgezahlte Teil der Zulagen muss nicht mehr zurückgezahlt werden.